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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 9Live mit Erfolg abgewiesen

Archivmeldung vom 23.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) scheitert beim Oberlandesgericht München mit seinem Vorgehen gegen 9Live. Er hatte versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner TV-Sender zu erwirken. Der Verband warf 9Live unlauteren Wettbewerb vor, unter anderem mit dem Vorwurf, der Sender veranstalte verbotenes Glücksspiel und täusche über die Gewinnchancen seiner Quizsendungen.

Die Beschwerde des Verbands wurde nun vom Oberlandesgericht München als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die bereits zuvor ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München bestätigt.

In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass "jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer" wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern auch klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefon- gebühren entrichten müssen. Schließlich bestätigte das Gericht erneut, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt.

Marcus Wolter, Vorsitzender der 9Live-Geschäftsführung: "Ich begrüße das Urteil. Es bestätigt wieder einmal das Geschäftsmodell von 9Live und unterstreicht die Seriosität unseres Call-TV-Programms. Wir sind die führende Marke für interaktives Fernsehen und messen unser Programm an den Grundprinzipien Transparenz, Fairness und Chancengleichheit."

Quelle: Pressemitteilung 9Live Fernsehen AG & Co. KG

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