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Unser Mitteleuropa: Wir lassen uns nicht mundtot machen!

Archivmeldung vom 18.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unser Mitteleuropa: Wir lassen uns nicht mundtot machen!
Unser Mitteleuropa: Wir lassen uns nicht mundtot machen!

Bild: Unser Mitteleuropa/geralt/pixabay, gemeinfrei

Deutsche „Faktenchecker“ versuchen uns zu zensieren, nachdem wir über die Verhaftung eines Corona-kritischen Arztes in der Schweiz exklusiv berichteten!* Wir möchten unsere Leser über die Hintergründe und genauen Umstände dieses skandalösen Vorgehens vollständig informieren, denn wir leben Transparenz.

(Sperr-)Vermerk bei Facebook-Artikel

Unser Artikel über den Schweizer Arzt Dr. Thomas Binder und seine Einweisung in die Psychiatrie schlug hohe Wellen. Über eintausend Mal wurde der Beitrag auf Facebook geteilt, an die 100.000 Aufrufe waren zu verzeichnen. Das hat naturgemäß die politischen Eliten auf den Plan gerufen, denn das Berichten unbequemer Vorkommnisse ist ihnen spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 ein Dorn im Auge. Sobald eine kritische Masse mit bestimmten Themen erreicht wird, fängt die Zensur an zu wirken. Also schickte man Unser Mitteleuropa die selbsternannten „Faktenprüfer“ der Deutschen Presseagentur (dpa) auf den Hals.

Dabei stellt sich schon alleine die Frage, was DEUTSCHE „Fake-News-Jäger“ mit einem Bericht über eine inner-schweizerische Angelegenheit am Hut haben und warum plötzlich eine Seite ins Visier gerät, die ihren Redaktionssitz in Polen und nicht in Deutschland hat. Stehen wir etwa wieder unter dem Generalgouvernement Deutschlands?

Wie allgemein bekannt sein dürfte, setzen Regierungen in Europa (vor allem Deutschland) Social-Media-Plattformen wie Facebook massiv unter Druck, um ihren Kampf gegen „Fake-News“ gnadenlos voranzutreiben. Und so verwundert es nicht, dass die dpa-Faktenprüfer Facebook anhielten, unseren Beitrag von dem Social-Media-Giganten mit einem (Sperr-)Vermerk versehen zu lassen. Dort steht nun zu lesen: „Teilweise falsche Informationen – Von unabhängigen Faktenprüfern geprüft“:

Das bewirkt, dass der geneigte Leser in die Irre geführt wird und denkt, wir würden Falschinformationen verbreiten. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Die dpa-Faktenprüfer haben keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen geliefert und stehen daher selbst im Verdacht, bewusste Falschmeldungen zu verbreiten. Warum?

dpa-Faktenprüfer versuchen mit Fake-News zu zensieren

Klickt man bei dem (Sperr-)Vermerk auf Facebook auf „Grund anzeigen“, so gelangt man auf das Presseportal der dpa, genauer in die Rubrik „dpa-Faktencheck“. Dort wurde uns ein eigener Artikel gewidmet, der den Versuch unternimmt, unseren Bericht als (teilweise) unwahr darzustellen. Unter BEWERTUNG zitiert man beispielsweise die Aargauer Polizei und ihre Pressemitteilung zu dem Fall. Dort ist zu lesen, dass besagter Arzt wegen der berüchtigten „Drohungen im Internet“ (welche?) gegen „Angehörige und Behörden“ (welche?) festgenommen wurde. Ganz abgesehen davon, dass der Arzt Thomas Binder selbst via Twitter diesen Behauptungen widerspricht (und es gilt immer die Unschuldsvermutung), ist bis heute KEIN BEWEIS für die angeblichen Drohungen erbracht worden. Weder die Polizei noch die Oberstaatsanwaltschaft Aargau, die man im Faktencheck auch zu Wort kommen lässt, haben die Drohungen wiedergegeben oder transparent dargelegt.

Somit muss man der Polizei und der Oberstaatsanwaltschaft einfach glauben, dass es diese dubiosen „Drohungen“ gegeben hat. Natürlich übernimmt der dpa-Faktenprüfer diese Behauptungen einfach als bare Münze. Man weiß allerdings weder welche Drohungen, noch gegen wen genau diese gerichtet waren. Sieht so seriöses Faktenprüfen aus?

Es kann natürlich jeder Staatsanwalt, jede Behörde und jeder „Faktenchecker“ herkommen und irgendwelche Behauptungen ohne Belege ins Feld führen und andere als „Fake-News-Verbreiter“ denunzieren.

Arzt wurde wegen Corona-Kritk festgenommen!

Letztlich führt die Oberstaatsanwaltschaft Aargau aus: „Die Intervention hätte auch stattgefunden, wenn der Verhaftete kein Corona-Kritiker wäre.“ Diese Behauptung zitiert auch die dpa in ihrem Beitrag. Dann stellt sich allerdings erneut die Frage, was die genauen Gründe und Umstände der Verhaftung waren. Das einzige Argument also, dass die Zensur gegen uns noch haltbar hätte machen können, wurde somit „vergessen“. Wenn die dpa wiedergibt, dass der Arzt auch ohne Corona-Kritik verhaftet worden wäre, dann muss dort der tatsächliche Grund angeführt werden und keine vage Behauptung.

Zumal muss darauf hingewiesen werden, dass Medien wie die Weltwoche und 20min.ch genau diesen Verdacht ebenfalls in ihren Berichterstattungen äußerten und eine Verbindung zwischen der Verhaftung des Arztes und seiner geäußerten Corona-Kritik herstellten. So schrieb die Weltwoche: „Der Aargauer Landammann Markus Dieth liess den Wettinger Kardiologen Thomas Binder verhaften. Dieser hatte Covid-19 als Massenwahn um eine harmlose Grippe bezeichnet. Protokoll einer irren Eskalation.“

20min.ch: „Nach Drohungen hat die Polizei am Samstag in Wettingen einen 58-jährigen Arzt festgenommen. Er hatte zuvor Corona-skeptische Tweets geschrieben.“

Wo bleibt hier der Faktencheck der dpa? Haben diese Medien nun auch „teilweise die Unwahrheit“ geschrieben, oder sind sie darüber erhaben, weil sie dem Mainstream angehören? Außerdem haben wir in unserem Artikel über die angeblichen Drohungen des Arztes berichtet und diese nie in Abrede gestellt!

Willkür beim dpa-Faktencheck

Sieht man sich die Faktencheckregeln der Deutschen Presse-Agentur GmbH genauer an, wird klar, warum hier so vorgegangenen wird. In den Faktencheckregeln steht nämlich stolz und mutig geschrieben: […] In bestimmten Fällen können die Autoren der dpa-Faktenchecks von der strengen Formatvorgabe abweichen. Diese Ausnahmen gelten aber nur für gesellschaftlich höchst relevante Konfliktthemen, bei denen eine Bewertung aus bestimmten Gründen nicht nach den vorgegebenen Regeln erfolgen kann, weil zum Beispiel der dpa nicht alle für einen Faktencheck erforderlichen Informationen vorliegen. In diesen Fällen, bei denen ein erhebliches gesellschaftliches Interesse an einer Einordnung vorliegt, ist ein Faktencheck auch mit einer Bewertung unter Vorbehalt oder Einschränkungen möglich. […]

Es gibt also Ausnahmen beim Faktencheck? Wenn erhebliches gesellschaftliches Interesse vorliegt, werden die Bedingungen geändert?

Da stellt man sich die Frage, wer festlegt, wann erhebliches gesellschaftliches Interesse vorliegt, und wer festlegt, ab welchem Punkt und wie weit die Sanktionen gelten? Für den objektiven Beobachter sieht dies jedenfalls nach reiner Willkür aus. Zudem nennen sich die Faktenprüfer selbst „unabhängig“. Wie sieht diese Unabhängigkeit genau aus?

Mittlerweile gibt es auch eine Petition, welche Freiheit für Dr. Thomas Binder fordert. Hier kann unterschrieben werden: Freiheit für Dr. Med. thomas binder

Hier unser Schreiben an die dpa-Faktenprüfer mit der Bitte um Stellungnahme und Richtgstellung:

An die „Faktenprüfer“ der Deutsche Presseagentur GmbH (dpa)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Betreiber der Seite unser-mitteleuropa.com wenden sich in diesem Schreiben an Sie und fordern eine Stellungnahme sowie eine Richtigstellung bezüglich Ihres „Faktenchecks“ vom 16.04.2020 mit dem Titel „Schweizer Arzt wegen Drohungen festgenommen, nicht wegen Thesen zum Coronavirus“.

Zunächst Grundsätzliches:

Ob Sie bewusst oder nur aus Unkenntnis des Grundgesetzes die Social-Media-Plattform Facebook offensichtlich dazu gedrängt haben, verfassungsrechtliche Elementarrechte auszuhebeln, entzieht sich unserer Kenntnis, obwohl laut Grundgesetz Art. 5 (Link unten) jede Form von Zensur unzulässig ist!

Da ein politisches System jedoch, wie wir es jetzt erleben, ohne derartige Eingriffe offensichtlich nicht auszukommen scheint und auch die Installation eines Wahrheitsministeriums vorläufig nicht populär genug wäre, wurde das Zensieren an Vereine oder Firmen ausgelagert. Der Zensor heißt dort jetzt „Faktenchecker“ und was man dort (und nicht irgendein Richter) für richtig oder falsch hält, wird an Social-Media-Betreiber wie z.B. Facebook oder YouTube weitergegeben. Dort reagiert man natürlich entsprechend, da man zurecht nicht als Multiplikator (Verbreiter) von „Fake-News“ gelten will. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden, solange man bewusst und vorsätzlich getätigte Falschbehauptungen unterbinden will!

Die Vorgangsweise wird jedoch bedenklich, wenn hinter den Zensurmaßnahmen ganz andere Absichten stehen. Und das ist leider sehr oft der Fall und liegt wohl in der Natur der Sache. Denn nun müssen wir als unabhängige Nachrichtenseiten und auch Privatpersonen immer öfter erleben, dass Aussagen
a) unter die grundgesetzwidrige Zensur fallen und
b) Webseiten oder Social-Media-Kanäle einfach nicht mehr zugänglich gemacht werden. Ohne gesetzliche Grundlage, ohne Gerichtsentscheid, ohne Einspruchsmöglichkeit. Die Opfer dieser grundgesetzwidrigen Zensur sind somit der Willkür von selbsternannten Wahrheitsfindern ausgesetzt.

Zum Fall „Dr. Thomas Binder“

Zunächst stellt sich die Frage, warum Deutsche „Faktenprüfer“ bei einem Bericht über eine inner-schweizerische Angelegenheit tätig werden und warum plötzlich eine Seite (unser-mitteleuropa.com) ins Visier einer Faktenüberprüfung gerät, die ihren Redaktionssitz in Polen und nicht in Deutschland hat.

Wir fordern hier eine klare Antwort bezüglich dieser Vorgehensweise. Zudem möchten wir wissen, ob die Faktenprüfung an die dpa beauftragt wurde und wenn ja, von wem? Falls es keinen expliziten Auftrag gegeben hat, wollen wir wissen, wie Sie auf unseren Artikel aufmerksam wurden und welche Kriterien den Ausschlag einer Faktenprüfung gaben?

Aufgrund ihres „Faktenchecks“ hat Facebook den auf unserer Facebook-Seite verlinkten, besagten Artikel mit einem (Sperr-)Vermerk belegt. Dort ist zu lesen: „Teilweise falsche Informationen – Von unabhängigen Faktenprüfern geprüft“.

Klickt man bei dem (Sperr-)Vermerk auf Facebook auf „Grund anzeigen“, so gelangt man auf ihre Rubrik „dpa-Faktencheck“. In dem dortigen Artikel wird aus unserer Sicht der Versuch unternommen, unseren Bericht als (teilweise) unwahr darzustellen. Unter BEWERTUNG zitiert man beispielsweise die Aargauer Polizei und ihre Pressemitteilung zu dem Fall. Dort ist zu lesen, dass besagter Arzt Dr. Thomas Binder wegen „Drohungen im Internet“ (welche?) gegen „Angehörige und Behörden“ (welche?) festgenommen wurde. Ganz abgesehen davon, dass der Arzt Thomas Binder selbst via Twitter diesen Behauptungen widerspricht (und es gilt immer die Unschuldsvermutung), ist bis heute KEIN BEWEIS für die angeblichen Drohungen erbracht worden. Weder die Polizei noch die Oberstaatsanwaltschaft Aargau, die man im Faktencheck ja auch zu Wort kommen lässt, haben die Drohungen wiedergegeben oder transparent dargelegt.

Wir fordern daher Ihrerseits Auskunft über die Namen der Angehörigen und Behörden, welche angeblich von Herrn Dr. Thomas Binder bedroht wurden sowie Art und Wortlaut der Drohungen!

Somit muss man der Polizei und der Oberstaatsanwaltschaft einfach glauben, dass es diese „Drohungen“ gegeben hat. Das kann man nun glauben oder nicht – oder man kann es anzweifeln oder nicht. Hat man bei Berichterstattungen vor dem Fall des Eisernen Vorhangs ebenfalls nicht über Vorfälle berichten dürfen, nur weil die Behörden das dort dementierten?

Folgt man dieser Logik, kann jede journalistische Behauptung sofort unterbunden werden, wenn jemand Gegenteiliges behauptet. Noch dazu, wie hier im konkreten Fall, ohne Beweise für die Richtigkeit seiner Beurteilung vorzulegen. Und noch dazu, wo das eine parteiliche Schutzbehauptung darstellt. In unserem Beitrag haben wir selbstverständlich auch auf diesen Standpunkt mit Link hingewiesen und eben NICHT verschwiegen.

Ihre Faktenprüfer nahmen die Behauptungen von Schweizer Polizei und Oberstaatsanwaltschaft allerdings einfach für bare Münze. Man kennt aber weder die Drohungen, noch gegen wen genau diese gerichtet waren. Sieht so seriöses Faktenprüfen für Sie aus?

Ferner besteht die Gefahr, dass natürlich jeder Staatsanwalt, jede Behörde und jeder „Faktenchecker“ herkommen und irgendwelche Behauptungen ohne Belege ins Feld führen und andere als „Fake-News-Verbreiter“ denunzieren kann.

Zur Richtigstellung ihrer Falschbehauptungen

Letztlich führt die Oberstaatsanwaltschaft Aargau aus: „Die Intervention hätte auch stattgefunden, wenn der Verhaftete kein Corona-Kritiker wäre.“ Diese Behauptung zitiert auch ihr Faktencheck. Dann stellt sich allerdings erneut die Frage, was die genauen Gründe und Umstände der Verhaftung waren. Das einzige Argument also, dass die Zensur gegen uns noch haltbar hätte machen können, wurde somit scheinbar „vergessen“. Wenn Sie wiedergeben, dass der Arzt auch ohne Corona-Kritik verhaftet worden wäre, dann muss dort der tatsächliche Grund angeführt werden und keine vage Behauptung.

Zumal muss darauf hingewiesen werden, dass Medien wie die Weltwoche und 20min.ch genau diesen Verdacht ebenfalls in ihren Berichterstattungen äußerten und eine Verbindung zwischen der Verhaftung des Arztes und seiner geäußerten Corona-Kritik herstellten.

So schrieb die Weltwoche: „Der Aargauer Landammann Markus Dieth liess den Wettinger Kardiologen Thomas Binder verhaften. Dieser hatte Covid-19 als Massenwahn um eine harmlose Grippe bezeichnet. Protokoll einer irren Eskalation.“

20min.ch: „Nach Drohungen hat die Polizei am Samstag in Wettingen einen 58-jährigen Arzt festgenommen. Er hatte zuvor Corona-skeptische Tweets geschrieben.“

Wo bleibt hier der Faktecheck Ihrerseits? Haben diese Medien nun auch „teilweise die Unwahrheit“ geschrieben, oder sind sie darüber erhaben, weil sie dem Mainstream angehören? Außerdem haben wir in unserem Artikel über die angeblichen Drohungen des Arztes berichtet und diese nie in Abrede gestellt. Unsere Einschätzung, dass besagter Arzt wegen seiner Einstellung zur Corona-Krise festgenommen wurde, beruht also AUCH auf Aussagen anderer Medien. Die Verlinkung dorthin von uns erfolgte selbstverständlich, da wir uns auf unserer Seite dazu verpflichten, wie man wie folgt nachlesen kann.

„UNSER MITTELEUROPA befolgt die Richtlinien für Fact Checking. Jeder unserer redaktionellen Beiträge verfügt über mindestens eine externe Quelle, die direkt durch Klicken auf den jeweiligen Verweis aufgerufen werden kann; eine Identifizierung unserer Quellen ist somit jederzeit möglich – im Gegensatz zu gewissen Agenturmeldungen und Berichten in den Mainstream-Medien.“

Es steht einer privaten Firma, wie der dpa GmbH natürlich zu, den Fall nach ihrem Gutdünken zu beurteilen und selbst als Presseagentur entsprechend zu berichten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht steht es Ihnen als Firma jedoch keineswegs zu, ein anderes Unternehmen und dessen Berichterstattung als „teilweise falsch“ zu klassifizieren und das auch noch öffentlich zu publizieren.

Wir fordern daher eine Richtigstellung Ihrerseits, basierend auf unseren hier dargelegten Fakten! Diese Richtigstellung ist uns binnen einer Kalenderwoche ab Erhalt dieser Mitteilung zu übermitteln. Sollte dies nicht geschehen, werden wir unseren Rechtsbeistand mit dem Fall betrauen und auch rechtliche Schritte wegen Ruf- und Kreditschädigung prüfen lassen.

Letztlich bleibt zu sagen, dass Sie sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer Regierung machen sollten, die offensichtlich ihre Moralvorstellungen über die Gesetzeslage zu stellen pflegt.

Abschließend teilen wir Ihnen noch mit, dass wir uns niemals undemokratischen Elementen beugen werden. Wir werden uns später einmal, wenn dieses weitere dunkle Kapitel unserer Geschichte zu Ende sein wird, nicht vorhalten lassen, wir hätten das alles gewusst und geschwiegen. Wir werden uns nicht auf Gesetze berufen, die man (wie jetzt) erfindet, um sie dann rückwirkend anzuwenden. Der aktuelle Rechtsbeistand wird reichen. Er braucht nur angewendet zu werden. Und das wird er.

www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
GG Art. 5

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Antwort binnen einer Woche

*Bericht zu Corona-kritischen Arztes in der Schweiz

Quelle: Unser Mitteleuropa

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