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rbb media: Amtierender Intendant verweigert Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Entlastung Geschäftsführerin abberufen

Archivmeldung vom 31.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Grundvergütung der Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten 2021
Grundvergütung der Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten 2021

Bild: Statista / Tim Kellner

Nach Informationen des rbb-Rechercheteams hat der amtierende Intendant des rbb, Jan Schulte-Kellinghaus, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der rbb-Tochter rbb media GmbH am Dienstag die Entlastung verweigert.

Die Bestätigung des Jahresabschlusses wurde zurückgestellt. Zudem wurde eine Geschäftsführerin abberufen, wie rbb-Media Geschäftsführerin Edda Kraft dem rbb-Rechercheteam auf Anfrage bestätigte. Bei der abberufenen Geschäftsführerin handelt es sich um eine Vertraute der inzwischen fristlos gekündigten ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger. Zu den Gründen der Abberufung wollte sich der amtierende Intendant Jan Schulte-Kellinghaus mit Verweis auf die "Vertraulichkeit der Gesellschafterversammlung" nicht äußern. Die Abberufung von Geschäftsführern ist auch ohne Grund möglich.

Auf der Gesellschafterversammlung sollten ursprünglich die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 entlastet werden. Außerdem sollte der Jahresabschluss 2021 festgestellt werden. Der rbb als einziger Gesellschafter wurde durch den amtierenden Intendanten Schulte-Kellinghaus vertreten, da der geschäftsführende Intendant Hagen Brandstäter derzeit krankgeschrieben ist.

Zum Aufsichtsrat der rbb media gehört auch Hagen Brandstäter. Vorsitzender war bis vor kurzem Wolf-Dieter Wolf, der bis zu seinem Rückzug auch Vorsitzender des rbb-Verwaltungsrats war. Gegen Wolf ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, im Raum stehen der Verdacht der Untreue sowie Korruptionsstraftaten. Wolf streitet die Vorwürfe ab.

Für die Mitglieder der Geschäftsführer und die Aufsichtsratsmitglieder hat die fehlende Entlastung Konsequenzen. Sie könnten, sollten sie in der Vergangenheit ihre Pflichten verletzt haben, auch weiterhin für mögliche Schäden haftbar gemacht werden.

Die vom rbb beauftragte Kanzlei Lutz Abel untersucht derzeit mögliche Compliance-Verstöße beim rbb. Nach Informationen des Rechercheteams soll das Ergebnis abgewartet werden.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)


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