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Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig

Archivmeldung vom 10.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgesprochene Ausstrahlungsverbot von Sendungen der Ultimate Fighting Championship (UFC) ist rechtswidrig. Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 gibt das Verwaltungsgericht München der Klägerin Zuffa, dem Unternehmen hinter der weltweit größten Organisation für Mixed Martial Arts UFC, Recht und hebt die Verbotsverfügung der BLM auf.

Nach Ansicht des Gerichts ist davon auszugehen, dass es sich bei den UFC-Formaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte handele. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen. Vielmehr hält das Gericht die Einstufung der Mixed Martial Arts als Sport für nachvollziehbar.

In jedem Falle sei das ausgesprochene Verbot unverhältnismäßig. Die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten. Schließlich habe die BLM die rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen einbezogen. Gegen das Urteil kann die BLM in Berufung gehen.

Zuschauer in Deutschland konnten die UFC-Veranstaltungen beim Fernsehsender Sport1/DSF verfolgen, bis die BLM im März 2010 ihre ein Jahr zuvor erteilte Genehmigung aufhob. Die UFC/Zuffa reichte daraufhin Klage gegen diesen Beschluss ein.

"Das Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die vielen UFC-Fans in Deutschland", sagt Garry Cook, Chief Global Brand Officer der UFC. "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, UFC-Events, -Inhalte und Originalsendungen nach Deutschland zu bringen."

Im Mai 2014 kehrte die UFC nach einer Abwesenheit von fünf Jahren mit einer Veranstaltung in der O2 World Berlin nach Deutschland zurück. Über 8.000 Karten wurden verkauft und mehr als 500.000 Zuschauer in Deutschland verfolgten die Veranstaltung über verschiedene Plattformen.

UFC-Sendungen werden in 129 Ländern übertragen und erreichen in 28 Sprachen rund 800 Millionen Fernsehhaushalte weltweit. Die UFC verfügt über eine Vielzahl von mehrjährigen Übertragungsvereinbarungen mit einigen der größten Sender in der EMEA-Region, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media, Setanta und Kombat Sports.

Quelle: Ultimate Fighting Championship (ots)

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