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Deutsche Rat für Public Relations "Der Tiger beißt zu"

Archivmeldung vom 26.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche PR-Rat hat im vergangenen Jahr 17 Rügen, 2 Freisprüche und 1 öffentliche Mahnung erlassen. Zählt man die im Februar 2007 ergangenen 7 Rügen und 1 Freispruch hinzu, so hatte der Rat im Laufe der letzten 12 Monate mit 28 Ratsprüchen genauso viele Urteile gefällt wie in der ganzen vorangegangenen Zeit seines Bestehens.

Während die Vorfälle der vergangenen Monate vornehmlich mit Schleichwerbung zu tun hatten, scheinen sich die eingehenden Beschwerden neuerdings vermehrt mit politischen Vorkommnissen zu befassen. Da gab es die Massenbriefaktion eines Verbandes, die zu einem Freispruch führte; und da stehen jetzt die Themen "Mietdemonstranten" und "Leihbeamte" zur Beratung an.

Der Rat wird in diesem Jahr auf sein 20jähriges Bestehen zurückblicken. Er wurde am 25. Mai 1987 gegründet, griff aber erst ab 1992 aktiv in das Kommunikationsgeschehen ein. 1995 sprach er seine erste Rüge aus. Diese frühen Jahre seiner Existenz veranlassten etliche Kritiker, ihn einen zahnlosen Tiger zu nennen.

"Der PR-Rat ist kein zahnloser Tiger mehr," sagte der Ratsvorsitzende Dr. Horst Avenarius anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2006 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin am letzten Donnerstag. "Er hat Zähne und er beißt auch zu, unbeirrt von eventuellen Drohungen mit gerichtlichen Schritten."

Der Deutsche Rat für Public Relations wird getragen von der Deutschen Gesellschaft für Public Relations (DPRG), der Gesellschaft der Public Relations Agenturen (GPRA) und dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP). Er hat kommunikatives Fehlverhalten gegenüber Öffentlichkeiten zu ahnden und ist darin eine dem Deutschen Presserat und dem Deutschen Werberat vergleichbare Institution der freiwilligen Selbstkontrolle. Wie die anderen Räte spricht er öffentliche Rügen und Mahnungen aus, erläßt Verhaltensrichtlinien und nimmt zu kommunikativen Fehlentwicklungen in der Öffentlichkeit Stellung. Grundlage seiner Beurteilung über Vorgänge der Finanzkommunikation sind die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und die Kriterien der PR-Ratsrichtlinie zur ordnungsmäßigen Ad-hoc-Publizität, die im November 2003 vorgestellt und 2005 den Rechtsänderungen entsprechend aktualisiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung DRPR


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