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Britisches Gericht hält an Freilassung von Assange auf Kaution fest

Archivmeldung vom 16.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Julian Assange / Bild: Espen Moe, de.wikipedia.org
Julian Assange / Bild: Espen Moe, de.wikipedia.org

Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, soll doch auf Kaution freikommen. Das entschied der britische Oberste Gerichtshof am Donnerstag in zweiter Instanz. Das Gericht lehnte damit eine Berufung der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil vom Dienstag ab. Die Schweden hatten am Dienstagabend kurz vor Fristablauf Berufung gegen die Freilassung von Assange eingelegt.

Für eine Freilassung Assanges müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Zum einen ist eine Kautionszahlung von 200.000 Pfund (etwa 240.000 Euro) nötig. Weiterhin muss er sich an strenge Auflagen halten, unter anderem eine Fußfessel tragen sowie sich jeden Abend bei der Polizei melden. Assange wird von schwedischen Ermittlungsbehörden Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung von zwei Frauen vorgeworfen. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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