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Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Archivmeldung vom 10.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karl Dall (2008)
Karl Dall (2008)

Foto: Martin Hartung at de.wikipedia
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Entertainer Karl Dall ist bei einem Gerichtsprozess in der Schweiz vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gefordert, der Anwalt der Klägerin forderte eine Genugtuung von 20.000 Schweizer Franken und eine Entschädigung von 32.000 Franken.

Dem 73-Jährigen war vorgeworfen worden, im September 2013 eine Schweizer Journalistin in einer Hotelsuite in Zürich zum Sex gezwungen zu haben. Die Frau war allerdings bereits als Stalkerin anderer Prominenter einschlägig bekannt. Die Beweislage reiche bei Weitem nicht, sagte Richter Roger Weber vom Zürcher Bezirksgericht am Dienstag. An den Aussagen der Klägerin habe es Mängel und Unzulänglichkeiten gegeben. Dall stehen nun seinerseits 10.000 Franken zu. Er hatte nach einer Festnahme im November 2013 vier Tage in Untersuchungshaft gesessen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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