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Klagen von Veronica Ferres und Martin J. Krug gegen PARK AVENUE vom Hamburger Landgericht abgewiesen

Archivmeldung vom 15.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Die Klagen von Veronica Ferres und Martin J. Krug vor dem Hamburger Landgericht auf hohe Geldentschädigungen wegen angeblicher schwerwiegender Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gegen das frühere Magazin der Verlagsgruppe Gruner + Jahr PARK AVENUE (inzwischen eingestellt) wurden vom Hamburger Landgericht abgewiesen.

PARK AVENUE hatte in seiner Juni-Ausgabe vom 21. Mai 2008 in einer großen Reportage über den "Fall Ferres - Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang" berichtet. Der Artikel und die Vehemenz, mit der die beiden Kläger darauf reagierten, hatten seinerzeit für Aufsehen gesorgt. Mit der Begründung, hier sei eine "Hetzkampagne" gegen sie gefahren worden, die sie schwer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hätte, beantragten Ferres und Krug Geldentschädigungen von mindestens 100.000 bzw. 80.000 Euro. Demgegenüber vertrat PARK AVENUE, man habe schlicht wahrheitsgemäß über die beruflichen und sonstigen öffentlichen Aktivitäten der Kläger berichtet.

Das Hamburger Landgericht wies nun die Ansprüche auf Zahlung von Geldentschädigungen ab: "Im vorliegenden Fall fehlt es an einer schweren Persönlichkeitsverletzung." Somit "rechtfertigt die vorliegende Berichterstattung weder hinsichtlich einzelner Äußerungen noch in ihrer Gesamtschau die Zuerkennung einer Geldentschädigung". In der Urteilsbegründung heißt es im Hinblick auf bestimmte angegriffene Äußerungen des Artikels weiter: "Daneben enthält die Berichterstattung zulässige Meinungsäußerungen."

Andreas Petzold, STERN-Chefredakteur, war damals zusätzlich Herausgeber von PARK AVENUE: "Das Urteil ist eine Genugtuung für gut recherchierende Journalisten. Es macht deutlich, dass sachlich fundierte Kritik am öffentlichen Auftreten Prominenter nach wie vor zulässig ist und dass es ihnen nicht gelingt, die Veröffentlichung unliebsamer Fakten zu unterdrücken."

Quelle: Verlagsgruppe Gruner + Jahr

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