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Streit um Sitz der Zeitungsverleger im Fernsehrat des ZDF: Medienrechtler Hubertus Gersdorf rät zur Klage

Archivmeldung vom 23.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um den Sitz der Zeitungsverleger im Fernsehrat des ZDF rät der Medienrechtler Prof. Hubertus Gersdorf dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu einer Klage. Der Verband habe den "Anspruch, einen Vertreter zu entsenden", erklärte Gersdorf dem Hamburger Medienmagazin 'new business' (www.new-business.de).

Der vom BDZV benannte Verleger Valdo Lehari jr. ('Reutlinger General-Anzeiger') wird vom Fernsehrat nicht akzeptiert, da seine Entsendung nicht den Vorschriften des ZDF-Staatsvertrages entspreche, berichtet das Magazin. Der Sitz ist seit über einem Jahr unbesetzt. Laut Staatsvertrag dürfen dem 60-köpfigen Aufsichtsgremium keine Personen angehören, die Mitglied in "Aufsichtsorganen oder Gremien eines privaten Rundfunkveranstalters" sind. Lehari leitet den Verwaltungsrat des Privatradios Antenne 1, der über eine Tochterfirma zum Verlag des 'Reutlinger General-Anzeigers' gehört.

Nach Ansicht des Juristen Gersdorf liegt hier zwischen den Beteiligten jedoch kein "ökonomischer Interessenkonflikt" vor. "Herr Lehari ist nur an einem Hörfunkveranstalter beteiligt. Und das ZDF selbst macht keinen Hörfunk", auch wenn es Mitglied der Körperschaft Deutschlandradio sei. "Deshalb sollte diese einschränkende Bestimmung" im ZDF-Staatsvertrag als "privater Fernsehveranstalter" interpretiert werden und nicht als "privater Rundfunkveranstalter", erklärte Gersdorf gegenüber 'new business'. Gersdorf lehrt Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.

Quelle: new business (ots)

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