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Presserat weist "Pussy Riot"-Beschwerde gegen FAS ab

Archivmeldung vom 12.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pussy Riot
Pussy Riot

Foto: User:M5
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde von Nadeschda Tolokonnikowa, Mitglied der russischen Band "Pussy Riot", gegen einen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) als "unbegründet" zurückgewiesen. Damit wurden Vorwürfe entkräftet, die FAS habe ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt.

Die FAS hatte unter der Überschrift "Lady Suppenhuhn" in ihrer Ausgabe vom 26. August 2012 über die Band "Pussy Riot" und ihre Mitglieder berichtet, unter anderem auch über den Unfall der Tochter von Nadeschda Tolokonnikowa, bei dem sich das Kind schwere Kopfverletzungen zuzog. Die FAS konnte nachweisen, dass dieser von Nadeschda Tolokonnikowas Anwalt bestrittene Vorgang vom Sprecher der Künstlergruppe "Woina" verbreitet worden war. In dem Beitrag der FAS heißt es an anderer Stelle: "Parallelen zur ersten RAF-Generation gibt es auch in der Rücksichtslosigkeit gegenüber den eigenen Kindern." Auch diese Aussage wurde vom Deutschen Presserat als nicht beanstandungswürdig eingestuft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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