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VPRT zum "Pilot-Genehmigungsverfahren" der ARD-Mediathek: ARD verhöhnt Gesetzgeber und Marktteilnehmer

Archivmeldung vom 04.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu den Planungen des SWR-Rundfunkrates zur Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens für die ARD-Mediathek im Sinne eines "Piloten" für das von der EU-Kommission geforderte Drei-Stufen-Verfahren nimmt der VPRT wie folgt Stellung:

Verbandspräsident Jürgen Doetz: "Die ARD dokumentiert hier in aller Eindeutigkeit, dass sie nicht bereit ist, sich an die Vorgaben des zwischen Ländern und EU gefundenen Kompromisses zur Genehmigung neuer gebührenfinanzierter Angebote zu halten. Ein zentrales Element des vereinbarten Drei-Stufen-Testes ist die Einbindung der Marktteilnehmer, also der privaten Wettbewerber und der Öffentlichkeit. Eine öffentliche Konsultation zur gesellschaftspolitischen Notwendigkeit einer gebührenfinanzierten Mediathek durch eine Zusammenstellung allgemeiner Pressestatements zu ersetzen, die noch nicht einmal zum konkreten Angebot ergangen sind, schlägt dem Fass den Boden aus. Hier werden Politik, Kommission, private Mitbewerber und nicht zuletzt auch der Gebührenzahler verhöhnt. Die ARD-Mediathek als absolut wettbewerbsrelevantes Angebot, das über die nächsten Jahre kontinuierlich auf- und ausgebaut werden soll, wird hier in einem Hau-Ruck-Verfahren durchgeprügelt, als ob es die Diskussion der letzten Jahre zum Grundversorgungsauftrag und zur Beihilfethematik überhaupt nicht gegeben hätte."

Aus Sicht des VPRT sind Angebote zum individuellen Abruf und zur individuellen Nutzung sind grundsätzlich nicht vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt und bedürfen umfassender Überprüfung hinsichtlich ihrer besonderen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung, bevor sie genehmigt werden und dann auch von der Allgemeinheit finanziert werden müssen. Dies unterstreicht auch der stellvertretende Vorsitzende des Fachbereiches Fernsehen und Multimedia, Dr. Holger Enßlin, aus Sicht von Premiere: "Gebührenfinanzierte Abrufangebote verzerren den Wettbewerb und verhindern, dass private Anbieter wie Premiere entsprechende Portale auf- bzw. ausbauen können. Gerade in kommerziellen Randbetätigungen wie beim Sport oder der Unterhaltung wird der Markt förmlich erstickt, wenn vermeintlich kostenfrei und ohne Prüfung der gesellschaftlichen Relevanz bzw. der rechtlichen Zulässigkeit durch die Länder öffentlich-rechtliche Archive zugänglich gemacht werden".

Der Gipfel sei, so VPRT-Präsident Doetz, dass die ARD den glamourösen IFA-Showcase nun formal als "Vorhabenankündigung" im Sinne der EU-Entscheidung darstelle und auf gegebene Möglichkeiten zu Kritik verweise. Die Entscheidung des SWR-Rundfunkrates soll nun laut epd medien vom 03.10.2007 der Gremienkonferenz (GVK) der ARD und anschließend den übrigen Rundfunkräten zugeleitet werden. Schon im Vorgriff auf mögliche Einwände sprach sich der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates danach gegen weitere Abstimmungen aus. Doetz abschließend: "Frecher geht es nicht!"

Quelle: Pressemitteilung VPRT


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