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Bundestag schränkt Pressefreiheit weiter ein

Archivmeldung vom 12.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutschen Zeitschriftenverleger kritisieren das heute vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachte BKA-Gesetz.

"Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Staat und weniger Freiheit", erklärt ein Sprecher des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Das BKA wird in den uferlosen Bereich polizeilicher Gefahrenabwehr mit äußerst weitgehenden Eingriffsbefugnissen zur Überwachung auch von Journalisten expandieren. Die zuletzt durch die Vorratsdatenspeicherung potenzierte Abschreckung potenzieller Informanten wird weiter intensiviert.

Wie schon bei der Novelle der Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung enthält das Gesetz keinerlei spürbaren Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Informant und Presse. Während die Abgeordneten sich selbst von der Überwachung ausnehmen, solange sie nicht polizeilich verantwortlich sind, werden Journalisten auch ohne jede Verantwortung für die jeweilige Gefahr überwacht. Letztlich bleibt es einer einfachen Verhältnismäßigkeitsprüfung überlassen, ob Telefongespräche mit Journalisten abgehört, der E-Mail-Verkehr aufgezeichnet, die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationskontakte der vergangenen sechs Monate durchforstet oder gar Festplatten in Redaktionen im Wege der Online-Durchsuchung unbemerkt kopiert werden.

Von besonderer Brisanz sind auch die Ausnahmen von der Pflicht, die überwachten Bürger wenigstens im Nachhinein über das staatliche Eindringen in ihre Vertrauenssphäre zu informieren. Der heimliche Zugriff des Staates auf die vertrauliche Kommunikation der Bürger ist ohnehin eine der problematischsten Freiheitsverkürzungen; bleibt auch noch die Tatsache des Zugriffs auf Dauer geheim, wird jeglicher individuelle Rechtsschutz verweigert und der Überwachte zum vorsätzlich unwissend gehaltenen Objekt staatlicher Kontrolle. Wieder bleibt nur die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht den journalistischen Quellenschutz stärken werde, erklärte der VDZ.

Quelle: VDZ

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