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Vorratsdatenspeicherung: Staat opfert Presse- und Bürgerfreiheit

Archivmeldung vom 21.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach Ansicht des Medienvertreters in der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages verletzt der Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung das Grundrecht der Pressefreiheit. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert, ist die Demokratie auf eine robuste Pressefreiheit angewiesen", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa und Medienpolitik beim VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, heute bei der Expertenanhörung des Bundestages für die Medienverbände und -unternehmen in Deutschland.

Mit der verdachtslosen Speicherung aller Telefon-, Mobilfunk-, E-Mail- und Internetverbindungs- sowie Standortdaten erhalte der Staat erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte der Journalisten für die jeweils vergangenen sechs Monate. "Allein schon diese Tatsache wird Informanten abschrecken" so Fiedler weiter. Es sei äußerst besorgniserregend, wie leichtfertig der für die Pressefreiheit elementare Schutz journalistischer Quellen auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung ohne Not geopfert werden solle.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Medienverbände- und unternehmen ARD, BDZV, dju in ver.di, DJV, VDZ, VPRT, ZDF und der Deutsche Presserat darauf hin, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit verstößt. Sie appellieren an die Abgeordneten, Pressefreiheit und Bürgerrechte wenigstens durch eine enge Begrenzung der Datenverwendung und einen wirksamen Schutz journalistischer Quellen nicht vollständig aufzugeben.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)


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