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Zeitsprung und WDR obsiegen vor dem Landgericht Hamburg - Zweiteiler "Contergan" ist frei

Archivmeldung vom 15.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Heute hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die beiden letzten Verfügungen gegen den geplanten ARD-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" aufgehoben. Bereits in der mündlichen Verhandlung am Freitag letzter Woche hatte Grünenthal Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den Weltvertrieb EOS auf Anraten des Gerichts zurückgenommen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hatten.

Am 10.04.2007 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht bereits erste umfangreiche Verbotsverfügungen des Landgerichts weitestgehend - in 31 von 32 Punkten - aufgehoben.

"Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit in Hinblick auf eine Ausstrahlung des Films geschaffen ist. Ich bin sicher, dass unser TV-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" vom Publikum honoriert wird. Der WDR präsentiert damit ein wichtiges Stück zur Zeitgeschichte, das aufwühlt und betroffen macht, und greift ein brisantes Thema auf, über das manche lieber schweigen würden: Bis heute hat dieser Arzneimittelskandal unglaubliches Leid bewirkt. Ein Sendetermin wird bald gefunden sein," so WDR-Fernsehfilmchef Gebhard Henke.

"Damit ist der Weg für unseren Film endlich frei und die Zuschauer können sich selbst davon überzeugen, mit welcher Sorgfalt wir die Katastrophe des Contergan-Skandals filmisch aufgearbeitet haben" - so Produzent und Zeitsprung-Geschäftsführer Michael Souvignier. "Den Gegner durch massives juristisches Vorgehen einzuschüchtern ist Grünenthal im Gegensatz zu damals heute nicht gelungen, und ich hoffe, dass Grünenthal die Niederlage nun endlich anerkennt", so Souvignier weiter.

Schon bei Erlass der ersten Verfügungen lag dem Landgericht die fertige Filmfassung vor, die später die Grundlage der Entscheidung des Oberlandesgerichts bildete. Trotzdem stellte die Kammer in ihrem ersten Urteil allein auf das Drehbuch ab. Maßgeblich - so das Oberlandesgericht - ist aber allein die fertige Filmfassung. Diese war nun auch Grundlage der neuerlichen Entscheidung des Landgerichts.

"Schnittänderungen am Film hat es seit Fertigstellung im Juni 2006 nicht gegeben. Bei allen gerichtlichen Entscheidungen lagen immer identische Filmfassungen vor" - so Produzent Souvignier. "Schon im Februar 2006 waren die Dreharbeiten abgeschlossen. Die gerichtlichen Verfahren konnten für die Dreharbeiten daher gar keine Rolle spielen". Beides hatte Grünenthal immer wieder behauptet.

Quelle: Pressemitteilung WDR

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