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GEZ Urteil: Publizist Schrang kritisiert Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Heiko Schrang
Bild: Heiko Schrang

Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr reagiert nun der Publizist Heiko Schrang mit einer harschen Kritik darauf. In der Beschreibung zur aktuellen Sendung von SchrangTV heißt es: "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag sind jetzt viele enttäuscht, deprimiert und in eine Art Schockstarre verfallen. Dazu kann man nur sagen, dass diejenigen, die davon ausgehen, dass ein Bundesverfassungsgericht unabhängig, zum Wohle des Volkes urteilt, vermutlich auch noch an den Weihnachtsmann glauben."

Weiter ist zu lesen: "Schauen wir uns doch einmal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre an:

Da gab es zum Beispiel das Skandalurteil zum EU-Rettungsschirm ESM gegen den zig prominente Verfassungsrechtler und Wirtschaftswissenschaftler geklagt hatten oder das Urteil zum Kosovo Krieg, bei dem ein souveräner Staat (Serbien) durch die Nato völkerrechtswidrig angegriffen wurde. Im Fall der GEZ ist es nicht anders. Wäre Deutschland tatsächlich eine Demokratie, wäre der Rundfunkbeitrag längst abgeschafft. Laut aktuellen Umfragen stellen sich 90% der Deutschen gegen den Rundfunkbeitrag.

Wenn man sich jedoch anschaut, wie die Verfassungsrichter gewählt werden, dann wird einem schnell klar, dass politische Interessen im Vordergund stehen. Die eine Hälfte der 16 Richter wird nämlich vom Bundestag, die andere vom Bundesrat für zwölf Jahre gewählt. Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof wurde beispielsweise 2010 beauftragt, für den öffentlichen Rundfunk ein Gutachten zu erstellen, um den Zwangsbeitrag juristisch abzusichern. Gleichzeitig ist sein Bruder Ferdinand Kirchhof, einer der 16 Verfassungsrichter, die nun das Gutachten seines Bruders legitimiert haben, indem sie es als verfassungskonform bestätigten.

Vor dem Verfahren wurde durch einen der Kläger ein Befangenheitsantrag gestellt, der natürlich durch Herrn Kirchhof und seine Richterkollegen abgelehnt wurde. Über den eigentlich wichtigsten Punkt, nämlich den Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen, wurde jedoch überhaupt nicht entschieden. Mittlerweile folgen nämlich Hunderttausende meinem Aufruf zur Zivilcourage und sind damit zu einer ernsten Gefahr für das System geworden. Dahinter steht die Idee des friedvollen Kriegers, der aus Gewissensgründen Widerstand leistet, weil er die Lügen und die Kriegspropaganda der Öffentlich-Rechtlichen nicht mit seinem Herzen vereinbaren. Dieser Weg wurde ausführlich in meinem Buch „Die GEZ-Lüge“ beschrieben.

Letztendlich gibt es jetzt für die Beitragsverweigerer zwei Wege:

1.) Entweder geben Sie auf, folgen dem Massengehorsam und legitimieren damit den Beitragszwang –

2.) oder Sie folgen Ihrer Intuition und der Stimme ihres Herzens.

Wenn Sie sich, wie immer mehr Menschen, für den zweiten Weg entscheiden, dann ist dieser Gewissenskonflikt, den sie tief in sich tragen, nicht verhandelbar, auch nicht durch ein Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Heiko Schrang

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