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NDR: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung in Sachen "Focus"

Archivmeldung vom 30.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der NDR wird gegen eine vom Landgericht München I erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Darin wird dem Fernsehmagazin "Panorama" untersagt zu verbreiten, dass gegen den "Focus"-Redakteur Josef Hufelschulte ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung laufe.

NDR Sprecher Martin Gartzke: "'Panorama' hält den Gerichtsbeschluss für unberechtigt und wird dem Gericht die Gründe dafür darlegen." Der zuständige Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz hat dem NDR am Mittwoch (30. Mai) mitgeteilt: "Aufgrund einer Strafanzeige des Privatdetektivs Werner Mauss ermitteln wir gegen Josef Hufelschulte wegen Erpressung. Eingeleitet wurde das Verfahren am 25. April 2007, die Ermittlungen dauern an."

Erneut wies Gartzke darauf hin, dass von den zahlreichen Fragen, die "Panorama" bereits vor der Sendung am 5. April im Ersten Deutschen Fernsehen an "Focus" geschickt hatte, keine einzige beantwortet wurde. "Die Redaktion 'Panorama' hat, anders als es 'Focus' in einer Pressemitteilung nahelegt, bis heute keine Stellungnahme von Herrn Hufelschulte erhalten. Erst jetzt vor Gericht bestreitet er den Erpressungsvorwurf."

Gegen eine weitere einstweiligen Verfügung in demselben Zusammenhang - sie bezog sich auf eine Gegendarstellung in dem Medienmagazin "Zapp" hatte der NDR ebenfalls Widerspruch eingelegt. Darüber wird am Freitag (1. Juni) vor dem Hamburger Landgericht verhandelt.

Quelle: Pressemitteilung NDR Norddeutscher Rundfunk

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