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Chartreform berücksichtigt wachsende Bedeutung von Musik-Downloads

Archivmeldung vom 26.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch Musiktitel, die nur als Download über das Internet erhältlich sind, zählen ab Ende Juli für die offiziellen deutschen Singlecharts. Damit trägt die Musikwirtschaft der wachsenden Bedeutung des Downloadmarktes für das Musikgeschäft Rechnung.

"Verbraucher, Medien und Marktpartner erwarten, dass die Charts ein reales Abbild des Musikmarktes liefern. Um die Gleichbehandlung von Tonträgern und Downloads zu gewährleisten, werden künftig auch Titel, die nur als Download verfügbar sind, für die Charts gezählt", sagte Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Phonoverbände. Zunehmend nutzen Labels, Künstler und Bands das Internet als Einstieg in den Musikverkauf. Bisher wurden Musikdownloads nur dann für die Charts berücksichtigt, wenn der Titel auch auf Tonträgern erhältlich war. Die offiziellen deutschen Musikcharts werden im Auftrag der Deutschen Phonoverbände von media control ermittelt.

Damit die Download-Titel für die Charts gezählt werden können, müssen sie bei media control (Ansprechpartner: Dirk Brodmann, Tel.: (07221) 366 224, E-Mail: [email protected], oder Maik Hausmann, Tel.: (07221) 366 214, E-Mail: [email protected]) angemeldet werden. Für Kunden von PhonoNet ist eine Anmeldung über PhonoNet (Ansprechpartner: Carsten Krabbe, Tel.: (040) 55 49 37-0, E-Mail: [email protected]) möglich. Starttermin für die Zählung der sogenannten "Digital-Only-Releases" ist der 13. Juli. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Titel gezählt, die bis zum 6. Juli von den Labels gemeldet wurden. Erstmals könnten dann reine Online-Veröffentlichungen in den am 23. Juli erscheinenden Charts zu finden sein.

Parallel zur Aufnahme von Digital-Only-Releases wird das Chart-System für Singles und Alben auf eine wertbasierte Berechnung umgestellt. Die Umstellung berücksichtigt Anmerkungen des Kartellamtes zum bisherigen Verfahren. In Absprache mit dem Kartellamt wurde deshalb ein System entwickelt, bei dem sich der Chartplatz künftig nach dem Umsatz richtet, der mit dem Verkauf eines Produktes erzielt wurde. Die detaillierte Systembeschreibung ist unter www.ifpi.de im Bereich Charts/Chartsreglement abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft

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