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Reporter ohne Grenzen bedauert "Linksunten"-Urteil

Archivmeldung vom 30.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reporter ohne Grenzen: Eine Organisation die aus fragwürdigen Quellen finanziert wird.
Reporter ohne Grenzen: Eine Organisation die aus fragwürdigen Quellen finanziert wird.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) bedauert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Internetplattform "Linksunten.Indymedia". Das Gericht habe eine "gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen", sagte Michael Rediske, Vorstandsprecher von ROG, am Donnerstag.

Der zuständige Senat hatte die Klage am Mittwoch aus formalen Gründen abgewiesen. "Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen", so Rediske. "Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen". Es habe "inakzeptable, strafwürdige Inhalte" auf der Plattform gegeben, so Rediske weiter. "Aber Pressefreiheit muss weiterhin auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten." Unterdessen begrüßte die Union die Entscheidung des Gerichts.

"Gut, dass `Linksunten.Indymedia` verboten bleibt", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Auf der Plattform sei immer wieder zu Gewalttaten aufgerufen worden. "Das kann unser Rechtsstaat nicht dulden", so der CDU-Politiker. "Die rechtskräftigen Verbote von `Linksunten.Indymedia` und der rechtsextremen Plattform Altermedia 2016 zeigen: Unser demokratische Staat ist auch im Internet wehrhaft gegenüber seinen Feinden." Die Bundesregierung solle "weiter wachsam sein und prüfen, ob auch gegen weitere Internetplattformen wie z.B. de.indymedia.org ein Vereinsverbot angezeigt ist", sagte Middelberg.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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