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Rat der Europäischen Union untersagt jede Verbreitung von RT und Sputnik

Archivmeldung vom 02.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)

Bild: Mus Lim (Talk | contribs) /COO / Eigenes Werk

Der Rat der Europäischen Union hat heute eine Verordnung veröffentlicht, nach der jede Verbreitung der Sendungen und Inhalte von RT und Sputnik untersagt ist. Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Verbreitung der Sender RT und Sputnik ist in der EU ab sofort verboten. Die Maßnahme trat am Mittwoch mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Umgesetzt werden muss sie von den Medienregulierern der EU-Staaten.

Die jetzt veröffentlichte Verordnung des Rates der Europäischen Union ändert die seit 2014 geltende Verordnung des EU-Rates Nummer 833/2014 "Über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren". Mit ihr wurden Handelsbeschränkungen eingeführt, die bis heute gelten. In der Zwischenzeit gab es mehrere Änderungen dieser Verordnung, zuletzt am 25. Februar 2022, mit welcher der russische Finanzsektor sanktioniert wurde.

Die jetzt veröffentlichte Änderung ist in derartiger Eile beschlossen worden, dass sie zahlreiche Fragen offen lässt. So ist unklar, ob sich das Ausstrahlungsverbot auf Rundfunk und Fernsehen erstreckt oder auch auf textliche Online-Angebote, die eigentlich keiner Regulierung unterliegen. Unklar ist, an wen sich die Verordnung richtet, denn der Begriff des "Betreibers" ist weder in der jetzt beschlossenen Änderung noch in vorausgehenden Fassungen definiert. 

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) betrifft die aktuelle Strafmaßnahme alle Verbreitungswege "von RT und Sputnik" in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen seien auch RT-Ableger etwa auf Deutsch oder Französisch. Bereits seit vergangener Woche ist RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan mit EU-Sanktionen belegt. Unter anderem ist ihr – wie auch zahlreichen anderen russischen Journalisten – die Einreise in die EU verboten worden.

Die RT- und Sputnik-Journalisten selbst sollen nicht daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen, wie EU-Beamte betonten. Die Sanktionen seien auch sehr sorgsam ausgearbeitet worden, hieß es angesichts von Sorgen über mögliche Einschnitte in die Pressefreiheit.

Die Sanktionen gegen RT und Sputnik sollen zeitlich befristet sein und nur so lange andauern, "bis die Aggression gegen die Ukraine beendet ist und die Russische Föderation und ihre Medien ihre Propagandaaktionen gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten eingestellt haben", sagte ein EU-Beamter.

Der Facebook-Konzern Meta und die Video-App TikTok beschränkten bereits den Zugang zu Inhalten von RT und Sputnik in der EU."

Quelle: RT DE

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