Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Compact-Verbot
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Verhandlung im Hauptsacheverfahren um das Verbot des Compact-Magazins begonnen. Dabei soll geklärt werden, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war.
Zu Beginn der Verhandlung applaudierte eine Gruppe von Anhängern, als
Compact-Chef Jürgen Elsässer den Gerichtssaal betrat. Elsässers
Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, bekannt auch schon als Rechtsbeistand von
Björn Höcke und für seine Teilnahme am Treffen von Rechten in Potsdam im
Jahr 2023, versuchte zu Beginn, die Befangenheit des Gerichts
feststellen zu lassen. Er wolle klären lassen, ob ein Innenminister
überhaupt ein "reguläres Medienerzeugnis" verbieten dürfe und fürchte,
dass diese Frage am Ende ungeklärt bleibe, auch wenn das Totalverbot
scheitere.
Wann das Gericht in der Sache entscheidet, ist unklar.
Für Mittwoch und Donnerstag wurden vorsorglich zwei weitere mögliche
Verhandlungstage angesetzt.
Die damalige Innenministerin Nancy
Faeser (SPD) hatte das Verbot von Compact im Juli 2024 angeordnet und
dies unter anderem damit begründet, dass es sich bei dem Magazin um ein
"Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August
2024 allerdings teilweise ausgesetzt. Demnach hatten die Leipziger
Richter zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des
Vereinsgesetzes, aber im konkreten Fall schätzten sie die
Erfolgsaussichten als offen ein.
Das Bundesverwaltungsgericht ist
in dem Verfahren um das Verbot der Compact-Magazin GmbH sowie der
Conspect Film GmbH erst- und letztinstanzlich zuständig. Mit dem Verbot
war das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen sowie die Bildung
von Ersatzorganisationen untersagt worden. Mit ihrer Klage machten die
betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen vor allem geltend,
dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der
Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Die Voraussetzungen für
ein Vereinsverbot liegen ihrer Ansicht nach nicht vor und das Verbot sei
unverhältnismäßig.
Das COMPACT-Magazin äußert sich dazu wie folgt:
Bundesverwaltungsgericht verhandelt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Fachmedium Legal Tribune Online gibt COMPACT gute Chancen. Urteil könnte sich verzögern. COMPACT-Redaktion und COMPACT-Shop bleiben in den nächsten Tagen voll aktiv.
Heute beginnt das Hauptsacheverfahren im Verbotsprozess gegen COMPACT vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Beginn: 10 Uhr, Simsonplatz 1, Sitzungsaal IV, 2. OG, Zimmer 2.030. Der Saal ist mit 200 Plätzen großzügig gewählt, starkes öffentliches Interesse wird vorausgesetzt.
Achtung: Es gibt scharfe Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen. Verboten ist, neben der Mitführung von Waffen oder ähnlichem, auch die Mitnahme von Laptops, Kameras, Mobiltelefonen, damit jede Übertragung aus dem Gerichtssaal unmöglich ist. Darüber hinaus ist jede Form von politischer Äußerung durch T-Shirts, Transparente oder ähnliches im Gericht untersagt.
Unklarer Zeitplan
Im Gerichtssaal selber wird bewaffnete Polizei zugegen sein. Wir freuen uns über den Besuch von COMPACT-Lesern und -Freunden. Aber eine dringende Bitte: Verhalten Sie sich ordentlich und vermeiden Sie jede Form von Zwischenrufen, Beifall 0der Klamauk, was die Würde der Justiz beeinträchtigen könnte.
Um 9:30 Uhr werde ich vor dem Gericht eine kurze Stellungnahme für die Presse abgeben, ebenso nach Abschluss des Verhandlungstages. Morgen Abend folgt zur üblichen Zeit (20 Uhr) ein Brennpunkt von COMPACT-TV, in dem meine Frau, Paul Klemm und ich den ersten Verhandlungstag bilanzieren.
Laut Taz ist mit einem Urteil diese Woche noch nicht zu rechnen. Unser Anwalt Laurens Nothdurft sieht das nicht unbedingt so, ging ursprünglich sogar von einem Entscheid noch am 10. Juni aus. Allerdings hat das Gericht Ende letzter Woche noch zahlreiche Unterlagen angefordert, die wohl schwerlich alle bis morgen durchgearbeitet werden können.
Verhaltener Optimismus
In den Mainstream-Medien hat die Vorabberichterstattung begonnen, in der Regel schmähend und feinselig gegenüber COMPACT. Bemerkenswert ist ein Artikel im Fachmedium Legal Tribune Online, der zwar auch aus seiner Abneigung gegenüber COMPACT keinen Hehl macht, aber unsere juristischen Chancen recht positiv einschätzt. Wörtlich heißt es:
„Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es also nicht nur um COMPACT. Es geht um Grundsatzfragen zur Pressefreiheit. Diese muss auch dort hochgehalten werden, wo sich die Feinde der Freiheit auf sie berufen – auch wenn die Bilder eines jubelnden Jürgen Elsässer wieder schwer zu ertragen wären.“
Zur Begründung:
„Denn nach der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genießen auch Meinungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, den Schutz der Meinungsfreiheit. Das ‚Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern‘, so das Bundesverfassungsgericht, ‚hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim‘. (…) Das Gericht analysiert zwar zutreffend, dass im Compact-Magazin ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept aufscheint, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Das reicht jedoch nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade nicht aus für ein Verbot solcher Äußerungen.“
Wichtig auch: „In der Hauptverhandlung dürfte der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer der größten Trümpfe von Compact sein.“
An dieser Stelle herzlichen Dank an unsere Kollegen von AUF1, die sich mit uns solidarisiert haben und auch morgen vor Ort sein werden.
COMPACT-Shop: Nutzen Sie die letzten sicheren Tage!
Wir und unsere Anwälte sind verhalten optimistisch und rechnen mit einer Entscheidung zugunsten von COMPACT. Das Gegenteil ist allerdings nicht auszuschließen. In diesem Fall wären COMPACT und COMPACT-TV sofort verboten, auch wenn uns theoretisch noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht offenstünde.
Bis zum Entscheid im Hauptsacheverfahren, egal ob diese Woche oder später, bleibt COMPACT voll aktiv. Es gibt tägliche TV-Sendungen und Artikel auf unserer Webseite: Und: Sie können in unserem Shop bestellen und die Bestellungen werden auch versendet. Da wir die Abbuchungen erst vornehmen, wenn die Ware auch real verschickt ist, gehen Sie mit Ihren Bestellungen kein Risiko ein.
Im Gegenteil: Nutzen Sie die nächsten Tage noch, um sich mit kostbaren Waren einzudecken, die im Verbotsfall nicht mehr erhältlich wären. Besonders attraktiv: Die originalen COMPACT-Bademäntel! Sie sind am Freitag in unserem Auslieferungslager angekommen! Wenn Sie heute bestellen, wird das gute Stück, ein Zeitdokument!, morgen schon auf den Weg an Sie gebracht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / Extremnews / COMPACT