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Presserat sieht in Cicero-Urteil nur kleinen Sieg

Archivmeldung vom 16.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung am 14.03.2007 in Bonn das "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben", so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums.

Nach Auffassung der Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in Redaktionen zu begründen.

Zu einem speziellen Problem bei Ermittlungen gegen Journalisten habe sich das Gericht nach Ansicht des Presserats aber leider nicht abschließend geäußert: Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde verfassungsrechtlich offengelassen. "Wir bedauern, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu dieser juristischen Konstruktion im 'Cicero'-Verfahren nicht weiter geäußert hat. Hätte das Gericht diese für verfassungswidrig erklärt, könnten die Strafverfolgungsbehörden mit dem Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat grundsätzlich keine Redaktionen mehr durchsuchen", betonte von Bismarck.

Der Deutsche Presserat, der sich neben der Verteidigung der Pressefreiheit auch für den unbehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen einsetzt, sieht hier noch dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Er empfiehlt der Bundesregierung, sich den Vorschlägen der Oppositionsparteien sowie der Journalisten- und Verlegerverbände anzuschließen, Journalisten von der Beihilfe zum Geheimnisverrat auszunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Presserat

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