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Das Buch "Kein Schutz, nirgends" bleibt verboten

Archivmeldung vom 16.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Buch "Kein Schutz, nirgends" über die Doppelmorde von Mönchengladbach darf auch weiterhin nicht mehr verkauft werden. Anwältin Gülsen Celebi, die Autorin, und der Münchener Heyne-Verlag scheiterten gestern vorm Landgericht Mönchengladbach mit dem Versuch, den Vertriebsstopp des Buches aufheben zulassen.

Die Schwester eines der Opfer hatte ihn vor wenigen Tagen per Einstweiliger Verfügung erwirkt. Zu Recht, wie das Landgericht jetzt befand. Das erklärte ein Gerichtssprecher auf NRZ-Nachfrage. Die Schwester hatte im nichtöffentlichen Teil der Strafverhandlung gegen den Doppelmörder von einer Vergewaltigung berichtet. Sie könne aus Opferschutzgründen verlangen, dass die dort genannten Details nicht in einem Buch auftauchen, so der Gerichtssprecher. Celebi und ihre Co-Autorin zitierten im Buch aus eben diesen Befragungen. In der knapp achtstündigen Verhandlung gestern habe die Autorin nicht überzeugend darlegen können, dass die Schwester des Opfers ihr Okay zum Buch gegeben habe. Ob Celebi gegen die Gerichtsentscheidung angeht, blieb zunächst offen. Die Doppelmorde von Mönchengladbach hatten im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Ein türkischer Familienvater hatte nach eine Sorgerechtsverhandlung seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und eine gemeinsame Tochter erschossen. Den Gerichtssaal hatte er zuvor unbehelligt verlassen, obwohl in einer anderen Sache ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

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