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BDZV: Leistungsschutzrecht für die Presse ist überfällig

Archivmeldung vom 07.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) - das höchste Gremium des Verbands - hat heute in Berlin einmütig an die Politik appelliert, den Weg für ein Leistungsschutzrecht der Presse freizumachen.

"Ein solches Schutzrecht ist überfällig", erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. Die Delegiertenversammlung machte deutlich, dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten. Die Angebote der Verlage seien nur durch einen hohen finanziellen Aufwand bei der Zusammenstellung, Aufbereitung, Herstellung und Verbreitung von Inhalten möglich. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen müsse es einen sachgerechten Ausgleich geben. Voraussetzung dafür sei ein umfassendes Schutzrecht. In anderen Bereichen, zum Beispiel bei Sendeunternehmen oder Konzertveranstaltern, gebe es bereits eine entsprechende rechtliche Grundlage. Dies müsse auch für Presseunternehmen garantiert sein.

Quelle: Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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