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Förderung für Medienprojekte: Ausschreibung Bewerbungsfrist um eine Medienpartnerschaft: 28. Februar 2017

Archivmeldung vom 09.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Investition & Koffer voller Geld
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Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Europäische Parlament möchte Medienprojekte in den Kategorien Fernsehen, Radio und Internet unterstützen, die sich einer fundierten Berichterstattung über die Rolle und Funktionsweise des Europäischen Parlaments widmen wollen. Die Generaldirektion Kommunikation des Europäischen Parlaments hat daher im Rahmen des Subventionsprogramms 2016-2019 eine Ausschreibung zur Förderung von Medienprojekten veröffentlicht.

Interessierte Bewerber können bis zum 28.2.2017 ihre Unterlagen für eine Medienpartnerschaft mit dem Europäischen Parlament einreichen.

Die maßgeblichen und vollständigen Formulare und Informationen zur Ausschreibung sind auf Englisch und Französisch hier abrufbar: http://ots.de/zSgIM

In einem zweiten Schritt können dann alle Medien, die sich als Partner qualifiziert haben, ihre konkreten Projekte ab 1.3.2017 einreichen.

Medien, die sich bereits 2016 erfolgreich um eine Partnerschaft beworben haben, müssen diese nicht erneuern, sondern können direkt Projekte einreichen. Auch Medien, die sich 2016 nicht für eine Partnerschaft qualifiziert haben, können erneut einen Antrag auf Partnerschaft stellen.

FAHRPLAN

  • bis 28.2.17, Mitternacht: Einreichung des Antrags auf Partnerschaft
  • 1.3.2017: Veröffentlichung Ausschreibung für die Einreichung von Medienprojekten
  • 15.5.2017: Ende der Ausschreibungsfrist für Medienprojekte
  • 15.9.2017: Frühester Beginn der Projektausführung
  • 30.6.2018: Letztmöglicher Abschluss der Projekte

Wer kann eine Förderung beantragten?

Das Förderprogramm für 2017 ist in drei Kategorien ausgeschrieben: Fernsehen, Radio und Internet. Bewerben können sich alle bestehenden Fernsehsender, Radiosender und Websites, die ein schlüssiges Konzept für Sendungen beziehungsweise webbasierte Projekte vorlegen, mit denen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Europäischen Parlaments, seine Werte und seine Rolle in der europäischen Gesetzgebung verstärkt werden.

Warum fördert das Europäische Parlament Medienprojekte?

Das Europäische Parlament ist ein Hauptakteur im europäischen Entscheidungsprozess. Mit seinen Abstimmungen entscheidet das Europäische Parlament über Regeln und Gesetze, die den Alltag der Menschen in Europa prägen. Es ist daher eine wichtige Aufgabe der europäischen Institutionen, die Kommunikation über EU-Themen zu fördern. Das soll es den Bürgern erleichtern, am demokratischen Entscheidungsprozess in der Europäischen Union teilzunehmen.

Quelle: Europäisches Parlament (ots)

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