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ZDF gewinnt Millionenprozess gegen Filmrechtehändler

Archivmeldung vom 23.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das ZDF hat in zweiter Instanz einen Millionenprozess gegen den Filmrechtehändler Erich Mehl gewonnen. Der Medienrechtler Dr. Martin Diesbach von Nörr Stiefenhofer Lutz beriet den Sender dabei.

Mit Urteil vom 18. September 2008 hob das Oberlandesgericht (OLG) München (6 U 2466/07) eine Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom 15. Februar 2007 (7 O 21384/03) auf und wies die Schadensersatzforderungen des Klägers Mehl zurück.

Der Filmrechtehändler Erich Mehl hatte den Sender im Jahr 2003 auf Schadensersatz wegen Verletzung von Auswertungsrechten an 10 Filmen verklagt. Seine Forderung belief sich mit Zinsen bis zum Urteil des OLG München auf über 2,2 Millionen Euro.

Der Prozess betrifft wichtige Fragen des Rechtehandels mit älteren Filmen: Die Filme, die Gegenstand der Entscheidung des OLG sind, waren Teil eines großen Rechtepakets, das der Kläger 1980 an einen weiteren Rechtehändler veräußerte. Über verschiedene Zwischenstufen gelangten die Filme zu verschiedenen deutschen Sendern, darunter auch das ZDF. Wie das OLG München nun festhielt, konnte der Sender die Rechte wirksam erwerben.

Die Auslegung des Vertrags von 1980 beschäftigte die Gerichte seit 25 Jahren in verschiedenen Konstellationen. "Die Interpretation der im Vertrag von 1980 gewählten komplizierten Treuhandkonstruktion hat das OLG nunmehr eindeutig geklärt", fasst Diesbach die Bedeutung des Prozesses für die Branche zusammen: "Dieses Urteil ist auch von Bedeutung für die Anforderungen, die Gerichte an den Nachweis der Rechtsinhaberschaft an alten Filmen aufstellen, insbesondere, wenn deren Rechte aus Konkursmassen erworben wurden".

Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, der Kläger kann hiergegen noch Beschwerde einlegen.

Quelle: ZDF

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