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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Berichterstattung über Gerhard Schröders Gazprom-Engagement war zulässig

Archivmeldung vom 10.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Foto: Fred Schaerli
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit seinem heutigen Urteil vom 10. Juli 2014 die Pressefreiheit in Deutschland entscheidend gestärkt. In dem Urteil stellt der EGMR fest, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung von BILD über das Gazprom-Engagement Gerhard Schröders verboten hat. Deutsche Richter haben demnach das Grundrecht der Axel Springer SE auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches Berichterstattungsverbot "abschreckende Wirkung" auf die Ausübung journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben könne.

Der EGMR erinnert ferner daran, dass Artikel 10 EMRK "kaum Platz für Einschränkungen der Äußerungsfreiheit" lasse, wenn es um den politischen Diskurs oder Fragen von generellem Interesse gehe.

Der Verlag Axel Springer hat damit nach neun Jahren ein Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung erstritten, das die deutschen Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen müssen.

Der Fall: BILD hatte am 12. Dezember 2005 einen Artikel unter dem Titel "Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen" veröffentlicht. Es war ein Beitrag zur politischen Debatte über das berufliche Engagement von Gerhard Schröder für Gazprom, kurz nach seiner Abwahl als Bundeskanzler. In dem Artikel wurde der damalige FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele wie folgt zitiert: "(...) 'Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?' Der Neuwahl-Coup müsse 'heute in einem neuen Licht gesehen werden.'" Das Landgericht Hamburg und später auch das Hanseatische Oberlandesgericht untersagten BILD, die Fragen des Bundestagsabgeordneten weiter zu verbreiten. Rechtsmittel der Axel Springer SE beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht Axel Springer: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war überfällig. In einer demokratischen Gesellschaft müssen Journalisten das Verhalten von Politikern kritisch hinterfragen können. Dennoch greifen deutsche Gerichte immer wieder rechtswidrig in die Berichterstattungsfreiheit ein. Wir freuen uns, dass Straßburg die deutsche Justiz nun an ihre Pflicht erinnert, nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern auch die Pressefreiheit zu schützen."

Quelle: Axel Springer SE (ots)

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