Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Medien Urteil gegen die Tagesschau-App rechtskräftig - BDZV begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Urteil gegen die Tagesschau-App rechtskräftig - BDZV begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Archivmeldung vom 21.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Tagesschau
Logo der Tagesschau

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt, dass der Bundesgerichtshof (BGH), wie heute bekannt wurde, am 14. Dezember die Revision zu einem Urteil gegen die Tagesschau-App nicht zugelassen hat. "Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat.", erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. Die ARD müsse sich im Hinblick auf die Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Online-Angebote strikt an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags halten.

Die Praxis zeige aber, dass sich einige Sender nach wie vor nicht an das gesetzliche Verbot hielten. Auch richteten die Rundfunkanstalten unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen.

Das gebe dem Gesetzgeber einen weiteren Anlass, das Verbot von Texten in den Onlineportalen der Rundfunkanstalten noch weiter zu fassen. Aus Sicht des BDZV sind allenfalls zu Sendungen hinführende Texte, soweit diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen, angemessen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen. ZDF.de und WDR.de gingen mit gutem Beispiel voran. "Nach unserer Wahrnehmung lehnen alle Bundesländer eine öffentlich-rechtliche digitale Gratispresse ab. Es ist daher notwendig, rasch eine weitergehende Begrenzung vorzunehmen", forderte Wolff.

Anlass des gesamten Verfahrens war eine gemeinsame Klage, die acht Zeitungsverlage 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht hatten. Sie wehrten sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", Süddeutsche Zeitung", "Die Welt", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eine in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige