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„AUF1 verbieten!“: Heftiges Urteil der Medienbehörde KommAustria

Archivmeldung vom 02.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Logo Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Seit Metternichs Zeiten hat hierzulande die Zensur eine besondere Tradition. Sie ist rigider, aber auch kreativer als sonst wo in Europa, woran sich auch im 21. Jahrhundert nichts geändert hat. Bereits letztes Jahr hatten wir darüber berichtet, dass die staatliche Medienbehörde KommAustria ein Verfahren gegen AUF1 eingeleitet hat.

Weiter berichtet das Portal: "Die Systemmedien frohlockten bereits, dass es uns nun endlich an den Kragen ginge. Nach Monaten nun die Entscheidung. AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet hat dazu heute erstmals offiziell Stellung genommen.

Behördenwillkür gegen AUF1

Ein neuer Bescheid der Medienbehörde KommAustria gefährdet die Ausstrahlung von AUF1. Wird dieses Urteil in der Berufung nicht gekippt, wird AUF1 behördlich abgeschaltet. Da der AUF1-Herausgeberverein eine „schwerwiegende Verletzung“ gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz AMD begangen haben soll, droht dem TV-Sender die Abschaltung und eine Strafe in der Höhe von 40.000 Euro. AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet nennt den Bescheid „willkürlich und politisch“ und kündigt an, mit allen juristischen Mitteln dagegen vorzugehen.

KommAustria als Aufsichtsbehörde

Bei KommAustria handelt es sich um die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien. Sie ist gleichzeitig die Rechtsaufsichtsbehörde über den Rundfunk in der Republik Österreich. Sie bezeichnet sich als „weisungsfreie Kollegialbehörde“ und nimmt gemäß KommAustria-Gesetz erstinstanzlich die Verwaltungsführung sowie die Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien incl. der Aufsicht über den ORF und dessen Tochtergesellschaft wahr. Sie besteht aus fünf Mitgliedern.

Stefan Magnets Appell an die Zuseher

Stefan Magnet wendet sich ob dieser Entscheidung an die AUF1-Zuseher. Er bezeichnet den Bescheid als „willkürlich und politisch“, die Begründung sei „haarsträubend“. Wörtlich erklärt der AUF1-Chefredakteur: „Wenn dieses Urteil nicht gekippt wird, wird unserem Verein die Ausstrahlung von AUF1 verboten. Wer in Österreich nämlich eine ‚schwerwiegende Verletzung‘ dieses AMD-Mediengesetzes begeht, der darf nicht mehr senden. Auch nicht im Internet. Gar nicht mehr. Und das ist das Ziel.“

Magnet gibt sich kampfesmutig und kündigt an, dem Gegner die Stirn zu bieten. So werde man in Berufung gehen und – wenn nötig – den vollen Instanzenweg ausschöpfen. Dies koste Geld, da man schließlich die Anwälte zu bezahlen habe. Ferner drohe eine Strafe von 40.000 Euro. Das Ziel all dieser Verfahren sei, AUF1 als unbequemen Sender und Konkurrenz für die Systemmedien zu zerschlagen.

Kampf um Meinungsfreiheit

Die Existenz von AUF1 als unabhängigem und alternativem Medium bedeutet gelebte Meinungsfreiheit. Und diese ist eine unabdingbare Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit. Im Gegensatz zu Diktaturen, wo dem Bürger nur die eine „richtige“ Meinung vorgesetzt wird, zeichnen sich freiheitliche Staatswesen dadurch aus, dass auch andere, vom Mainstream abweichende Meinungen einen Platz haben und geduldet werden. Und in Österreich muss der Bürger auch das Recht haben, eine zweite Meinung hören zu dürfen. Dafür kämpft AUF1. Dessen Existenz ist gewissermaßen der Lackmustest für ein System, das sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt. Denn nur in einer freien Medienlandschaft können sich Pluralismus und Vielfalt in Wort, Bild und Sprache entwickeln und entfalten. Und ausgerechnet morgen, am 3. Mai, ist der internationale Tag der Pressefreiheit!

Farce statt Freiheit hierzulande

Angesichts dieses perfiden Angriffs auf die Pressefreiheit mutet der Text zum morgigen Tag der Pressefreiheit schon skurril an: „An diesem Tag wird der verfolgten und unterdrückten Journalisten gedacht. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht in demokratischen Ländern. Medien müssen frei, vielfältig und unabhängig berichten können, um in der Lage zu sein, die Öffentlichkeit zu informieren, Missstände aufzuzeigen und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen.“ Und die KommAustria führt im Jahre 2023 mit fadenscheinigen Argumenten einen Feldzug gegen genau diese Pressefreiheit in der Alpenrepublik. Welch Heuchelei! Man redet von Freiheit und betreibt aber Gleichschaltung in der ach so bunten Republik.

Gemeinsam sind wir stark!

Damit in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ja im gesamten deutschsprachigen Raum, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, auf Rede- und Pressefreiheit keine leere Floskel bleibt, sondern mit Leben erfüllt wird, muss der Anschlag auf unsere Grundrechte abgewehrt werden. Wer schweigt, erleichtert der Obrigkeit ihr Tun.

Stefan Magnet wendet sich deshalb mit Blick auf den 3. Mai an seine Zuseher und Zuhörer und erklärt: „Der nächste Anschlag auf unsere Freiheit, auf unser Leben, ist nämlich schon längst in Vorbereitung! Darum wollen sie uns ja abdrehen. Damit niemand mehr dagegenredet, wenn die große Gleichschaltung zuschlägt. Wissen Sie: Ich habe breite Schultern. Und wir halten all das aus und wir kämpfen. Was wir aber nicht haben, sind unbegrenzte Geldmittel. Wir brauchen Sie daher, um gegen all diese Angriffe standhalten zu können. Denken Sie an uns, unterstützen Sie uns – gerade am Tag der Pressefreiheit. Aber – wir lassen uns nicht einfach abschalten!“

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Quelle: AUF1.info

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