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Anwalt Markus Kompa kritisiert Spruchpraxis des Hamburger Landgerichts

Archivmeldung vom 01.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD / PIXELIO
Bild: GesaD / PIXELIO

Rechtsanwalt Markus Kompa kritisiert die Spruchpraxis des Landgerichts Hamburg in presserechtlichen Auseinandersetzungen. Entscheidungen der Pressekammer stünden häufig im Widerspruch zu dem, was vorher der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entschieden haben, so die Meinung des Münsteraner Rechtsanwalts.

"In Hamburg überwiegt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit, obwohl es dafür im Grundgesetz keinen Anhaltspunkt gibt", sagt Kompa im Interview mit dem Medienmagazin journalist.

Wenn eine Meinungsäußerung mehrere Lesarten zulasse, entschieden sich sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht immer für jene Interpretation, die ihnen Kläger - die gegen eine Berichterstattung vorgehen - nahe legten. Die Folge: Man könne nichts mehr andeuten und sollte mit Ironie vorsichtig sein. "Wir leben ein bisschen in Orwellschen Zeiten. Im Grundsatz muss es doch möglich sein, einen Satz so zu formulieren, dass man ihn auch mal missverstehen kann. Letztlich ist doch fast jeder Satz verschieden interpretierbar."

Obwohl Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Monaten zahlreiche Entscheidungen aus Hamburg kritisiert hätten, ändere das an der grundsätzlichen Einstellung der Hamburger Gerichte nichts. Markus Kompa fordert, die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, wie Karlsruhe sie vorschreibt, in der Zivilprozessordnung zu verankern. "Es braucht politischen Druck. Die Politik kann zwar nicht auf einzelne Verfahren Einfluss nehmen, wohl aber auf die Großwetterlage."

Das Hamburger Landgericht ist für seine medienfeindlichen Entscheidungen bekannt. Der sogenannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es, dass sich Kläger gegen Presseveröffentlichungen das Gericht quasi deutschlandweit aussuchen können. In den vergangenen Jahren sei so ein Gemischtwarenladen entstanden, in dem Kompa einen "unhaltbaren Missstand" sieht. "Wenn Sie eine E-Mail verbieten lassen wollen, gehen Sie nach Köln, und wenn Sie die Ehre hochhalten wollen, gehen Sie nach Hamburg", wo fast jede Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung umgedeutet werde.

Quelle: journalist - Das Medienmagazin

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