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DJV warnt vor Hobby-Gerichtsreportern

Archivmeldung vom 28.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen Pläne der BILD-Zeitung ausgesprochen, künftig Hobby-Gerichtsreporter in die Gerichtssäle zu schicken. "Das ist der erste Schritt, um die auf juristische Themen spezialisierten Journalistinnen und Journalisten einzusparen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken entsprechende Pläne der BILD.

Das Blatt hatte in diesen Tagen per Zeitungsannonce Hobby-Gerichtsreporter gesucht, die über Stenografie-Kenntnisse verfügen sollten. Juristische Kenntnisse seien nicht erforderlich. Die Kandidaten sollten zunächst Verfahren vor der Pressekammer in Berlin besuchen und ihre Aufzeichnungen an die Redaktion übermitteln. Dort werde bei redaktionellem Interesse an dem Thema nachrecherchiert. Für ihre Tätigkeit sollten die Hobby-Gerichtsreporter eine Aufwandsentschädigung erhalten.

"In der Perspektive macht BILD mit dieser Aktion den journalistischen Gerichtsreporter überflüssig", sagte der DJV-Vorsitzende. "Wenn nur noch Amateure den Gerichtsverfahren beiwohnen, können Redaktionen kaum den Ablauf eines Gerichtsverfahrens nachvollziehen oder Interviews in Verhandlungspausen führen." Fraglich sei auch, ob die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten oder Zeugen weiterhin den notwendigen Schutz erführen. "Die Berichterstattung aus den Gerichtssälen ist Aufgabe journalistischer Profis", betonte Konken. 

Quelle: DJV - Deutscher Journalisten Verband

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