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Bitkom: Gesetz gegen Hasskriminalität schießt über Ziel hinaus

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur (Symbolbild)
Zensur (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität kritisiert. Auch wenn Rechtsextremismus und Hasskriminalität keinen Platz in der Gesellschaft haben dürften, schieße das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz über dieses Ziel weit hinaus, sagte Rohleder am Mittwoch.

Der Entwurf breche gleichzeitig mit einigen Grundsätzen des Rechtsstaats. "Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften - nicht privaten Unternehmen", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Im Ergebnis würden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden - auch aus Sorge vor Bußgeldern. "Grundprinzipien des Datenschutzes werden damit konterkariert." Gleichzeitig fehle vor allem Staatsanwaltschaften das nötige Personal, um die dann gemeldeten Daten überhaupt effizient bearbeiten zu können.

"Eine wirksame Strafverfolgung bleibt damit aus. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchen die zuständigen Behörden mehr Personal und Digitalkompetenz - keine fragwürdigen, neuen Befugnisse", sagte Rohleder. Deutschland komme auch international eine Vorbildfunktion zu, wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheiten gehe. "Das jetzt vorgelegte Gesetz birgt die Gefahr, Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zu werden", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Das Bundeskabinett hatte das Gesetzespaket am Mittwochvormittag beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess gegeben. Laut Entwurf sollen soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen könnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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