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BILD-Journalist im Streitfall "Ottfried Fischer" endgültig vom Nötigungsvorwurf freigesprochen

Archivmeldung vom 26.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Im Prozess um die Prostituierten-Affäre Ottfried Fischers ist eine endgültige Entscheidung gefallen: Der angeklagte BILD-Journalist hat den Schauspieler nicht genötigt. Das Oberlandesgericht München hat heute, 26. März 2014, die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage in diesem Punkt verworfen und damit den zweiten Freispruch des Landgerichts München rechtskräftig bestätigt. Mit dieser Entscheidung ist der Journalist nunmehr rechtskräftig von allen Vorwürfen freigesprochen worden, die das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 25. Oktober 2010 gegen ihn erhoben hatte.

Die Frage, ob ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 201a StGB vorliegt, wird nun eine andere Kammer des Landgerichts München zu prüfen haben. Die neue Hauptverhandlung betrifft einen Ersatzvorwurf, der erst im Berufungsverfahren aufgetaucht ist. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, ob ein Journalist Recherchematerial mit zweifelhafter Herkunft sichten darf.

Kai Diekmann, BILD-Chefredakteur: "Wir waren immer vollständig davon überzeugt, dass unser Kollege im Zuge seiner Recherchen Ottfried Fischer nicht genötigt hat. Dies wurde heute unmissverständlich auch vom Oberlandesgericht klar gestellt. Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik - wenn erforderlich - vom Bundesverfassungsgericht klären lassen."

Ausgangspunkt des Prozesses war eine wahrheitsgemäße, presserechtlich niemals beanstandete Verdachtsberichterstattung des Journalisten über Ottfried Fischer in BILD vom 17. September 2009. In erster Instanz hatte das Amtsgericht München den Journalisten am 25. Oktober 2010 verurteilt, weil er in einem Telefongespräch Bildmaterial, das illegal hergestellt worden war, erwähnt hatte. Darin sah das Gericht sowohl eine Nötigung wie auch eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Von diesen beiden Vorwürfen ist der Journalist nun rechtskräftig freigesprochen worden.

Quelle: BILD (ots)

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