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DJV protestiert gegen - Münchner Telefonüberwachung

Archivmeldung vom 06.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband hat gegen die Telefonüberwachung von Journalisten des Stern und des ZDF im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Khaled el-Masri protestiert. "Dass die Telefonate zwischen el-Masris Verteidiger und mehreren Journalisten abgehört wurden und sich jetzt in den Prozessakten wieder finden, ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Strafprozessordnung Journalisten nicht hinreichend schützt", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

"Journalistische Recherchen haben in Ermittlungsakten nichts zu suchen, schon gar nicht ohne das Wissen und Einverständnis der Betroffenen."

In der ersten Jahreshälfte hat die Münchner Staatsanwaltschaft Telefongespräche zwischen el-Masris Verteidiger Manfred Gnjidic und Journalisten von Stern und ZDF belauscht. Den entsprechenden Abhörbeschluss hatte das Amtsgericht München erteilt. Dabei soll das Ziel der Ermittler angeblich gewesen sein, mit Hilfe der abgehörten Telefonate die Identität eines Mannes zu erfahren, der Khaled el-Masri in Afghanistan vernommen haben soll. Von der Strafprozessordnung ist dieser Beschluss nach Auffassung des DJV nicht gedeckt, da sich das Abhören der Telefone offensichtlich nicht gegen Personen richtete, die mit Beschuldigten in Verbindung standen.

"Die staatlichen Ermittler haben die Journalisten erneut benutzt, um an Informationen zu gelangen, die von der Pressefreiheit geschützt sind", sagte Konken. Deshalb sei es unerlässlich, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und den Schutz der Journalisten vor Lauschangriffen und Durchsuchungen darin angemessen zu verankern. Der DJV wird die Möglichkeit nutzen, zum Referentenentwurf neuer Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung Stellung zu nehmen, damit Fälle wie in München künftig verhindert werden. Der vorliegende Entwurf ist aus Sicht des DJV noch verbesserungswürdig.

Quelle: Pressemitteilung DJV

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