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Zeitung: Koalition gibt Google beim Leistungsschutzrecht nach

Archivmeldung vom 26.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im mehrjährigen Ringen um die Verwendung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinenbetreiber stehen die deutschen Zeitungsverlage vor einer schweren Niederlage. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Demnach soll ein Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht an entscheidender Stelle umformuliert werden. Demnach könnten Suchmaschinen, wie zum Beispiel Google, nun doch kostenfrei Texte von Presseverlagen bei ihren Suchausgaben anzeigen.

"Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", wie es jetzt neu im Gesetzentwurf heißen soll, dürften demnach nicht nur vom "Hersteller eines Presseerzeugnisses zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich" gemacht werden - sondern eben auch unentgeltlich von Suchmaschinen. Die Änderung des Entwurfstextes erfolgte wenige Stunden vor der Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch, auf der der Koalitions-Entwurf beraten werden soll. Die Verabschiedung der Änderung des Urheberrechts steht für Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Ob es am Freitag zu dieser Verabschiedung kommt, ist allerdings mehr als fraglich. Die Änderung des Gesetzestextes, ermöglicht nämlich der Opposition laut Geschäftsordnung, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen. "Sollte die Regierungskoalition am Mittwoch im Rechtsausschuss einen geänderten Gesetzestext vorlegen, werde ich von dem Recht, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen, Gebrauch machen," sagte Jerzy Montag, Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion, der "Welt". Daraus folgende Terminverschiebungen seien nicht absehbar, eine Abstimmung am Freitag im Bundestag wäre zumindest ungewiss. Ziel des Gesetzes soll eigentlich sein, "dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler." Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, "soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden", heißt es auch in der am Dienstag umformulierten Entwurfsfassung. Die parlamentarische Beratung des Leistungsschutzgesetzes war jüngst mehrfach von Irritation begleitet gewesen. Erst Ende letzter Woche hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder in Opposition zu seiner eigenen Bundestagsfraktion bei einem gemeinsamen Auftritt mit einem von der Linken als Sachverständigen benannten Rechtsexperten Front gegen den Gesetzentwurf der Regierung gemacht. "Ich sehe die Rechtsförmlichkeit des Gesetzesentwurfes nicht gegeben und werden den Bundespräsidenten auffordern, gegebenenfalls das Gesetz nicht zu unterzeichnen", hatte Kauder vor Bekanntwerden der jüngsten Änderung am Dienstag zur "Welt" gesagt. Zudem kündigte er eine persönliche Erklärung im Rechtsausschuss an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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