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Linzer Journalist darf behaupten, dass Bundespräsident Verfassung mit Füßen tritt

Archivmeldung vom 24.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Das Amt des Bundespräsidenten darf man kritisieren, urteilte heute (Mittwoch) ein Richter am Linzer Landesgericht und bescherte damit dem angeklagten Journalisten Florian Machl einen Freispruch. Der war wegen Beleidigung des österreichischen Staatsoberhauptes vor den Kadi zitiert worden, weil er in seinem kritischen Online-Medium „Report24“ behauptet hatte, dass Alexander van der Bellen die Verfassung mit Füßen trete. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Weiter berichtet das Portal: "Als Machl nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung gegen Mittag aus dem Dunkel des Landesgerichts trat, empfing ihn der Jubel von etwa 150 freiheitsliebenden Österreichern, die ihn alle persönlich beglückwünschen wollten. Das hatte ein großes Polizeiaufgebot zum Ausrücken gebracht. Der Tag hatte trüb begonnen, doch nun lachte – wie bestellt – die Sonne am Himmel und Machl strahlte mit ihr um die Wette.

Florian Machl verlässt nach seinem Freispruch erleichtert das Gericht

„Die „Pressefreiheit hat heute gesiegt“, freute er sich, was in Österreich keine Selbstverständlichkeit mehr sei. Doch dank der hervorragenden Vorarbeit und Argumente seines Grieskirchner Verteidigers Wofgang Schmidauer, vermochten am Ende weder Richter noch Staatsanwalt in dem von Florian Machl verfassten Artikel etwas Ehrenrühriges gegen die Person Van der Bellens zu erblicken. Denn nur darum, war es gegangen. Dem Verteidiger und dem Angeklagten gelang es jedoch, die aus mehreren Punkten bestehenden Vorwürfe der Anlage nachvollziehbar zu zerpflücken und angesichts der – wie allgemein betont wurde – gar nicht hoch genug zu haltenden Pressefreiheit sprach der Richter Machl letztlich von allen Vorwürfen frei.

Der hatte an Hand von einigen Beispielen glaubwürdig darlegen können, dass der ihm zur Last gelegte Hauptvorwurf, das Staatsoberhaupt würde die Verfassung mit Füßen treten, nicht aus der Luft gegriffen ist. Selbiges hatte nämlich vor Jahren auch Van der Bellen selbst als schlichter Grüner den Politikern Wolfgang Schüssel, Jörg Haider und Peter Westenthaler an den Kopf geworfen.

Bei einigen Aussagen musste das Publikum im Saal schmunzeln, bisweilen auch etwas lauter Lachen, was sich der Staatsanwalt jedoch ausdrücklich verbot. Als dann später auch noch das Wort „Freispruch“ aus den Reihen der Zuhörer in den Saal gerufen wurde, machte der Richter klar, was es heißt ein Zuhörer zu sein.

„Als hätten die Gerichte sonst nichts zu tun“, monierte nach Prozessende ein Kiebitz. Dabei hört man doch immer, dass diese so überlastet seien. Doch für dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen für das Linzer Landesgericht hatte Alexander Van der Bellen gesorgt, wobei nicht wirklich geklärt werden konnte, ob die Initiative für dieses so genannte Ermächtigungs-Delikt gegen Machl direkt von ihm selbst ausgegangen sei oder ob es von Dritten aus seiner Umgebung kam. Letztlich handelte es sich dabei aber wohl nur um eine formaljuristische Frage, die aber nach dem Freispruch Machls ohnehin keine Relevanz mehr hat.

Kuriosität am Rande: Der Verteidiger von Florian Machl, nämlich Wolfgang Schmidauer, ist eigenen Angaben zufolge ein Verwandter von Doris Schmidauer, die bekanntlich die Ehefrau von Van der Bellen ist. "

Quelle: AUF1.info

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