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Bundestag verlängert Filmabgabe bis Ende 2016

Archivmeldung vom 14.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günter Z. / pixelio.de
Bild: Günter Z. / pixelio.de

Der Bundestag hat die sogenannte Filmabgabe bis zum Ende des Jahres 2016 verlängert. Entsprechend müssen Kinobetreiber, Videoprogrammanbieter und öffentlich-rechtliche sowie private Fernsehanstalten weiterhin die Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt abführen.

Zudem müssen von geförderten Filmen künftig Fassungen für seh- und hörgeschädigte Menschen erstellt werden. Überdies werden Kinos bei der Modernisierung zugunsten eines barrierefreien Zugangs unterstützt. Gegen das Votum der Linken nahm der Bundestag außerdem einen Antrag von CDU/CSU und FDP an, Kinderfilme aus Deutschland stärker zu fördern. Die Bundesregierung muss nun prüfen, ob einzelne Regelungen im Filmförderungsgesetz zugunsten des Kinderfilms geändert werden sollten und ob eine Förderquote und eine Sendequote für Kinderfilme helfen könnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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