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Kachelmann gegen BILD.de: Berichterstattungsverbot endgültig vom Tisch

Archivmeldung vom 20.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Jörg Kachelmann / Bild: René Mettke, de.wikipedia.org
Jörg Kachelmann / Bild: René Mettke, de.wikipedia.org

Das gerichtliche Verbot der Berichterstattung von BILD.de über die Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg Kachelmann ist vom Tisch: Die Anwälte des Wettermoderators haben es diese Woche vor dem Oberlandesgericht Köln komplett für erledigt erklärt. Das Landgericht Köln hatte dem Online-Angebot von BILD im April letzten Jahres, wenige Tage nach der Verhaftung Kachelmanns, per einstweiliger Verfügung noch pauschal untersagt, Einzelheiten aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen. Nach dem Widerspruch von BILD.de musste Kachelmann im Juli aber auf das Verbot wieder teilweise verzichten.

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache "keinen Sinn mehr". Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: "Der Fall zeigt, wie unsinnig das Lostreten von Prozesslawinen mit Scharen von Anwälten im Mediengeschäft oft ist. Im Ergebnis hat Jörg Kachelmann überhaupt nichts erreicht: Nach zwei Instanzen ist von der Abmahnung, von der einstweiligen Verfügung und vom Urteil des Landgerichts Köln nichts mehr übrig. Und dafür muss er jetzt auch noch Prozesskosten an BILD.de zurückzahlen."

Quelle: Bild.de

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