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BGH-Urteil erschwert Berichterstattung

Archivmeldung vom 07.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Veröffentlichung von Prominentenfotos stellt aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes eine weitere Hürde für die freie Berichterstattung durch Medien dar.

"Nach den ersten Informationen über das BGH-Urteil müssen Redaktionen noch genauer als bisher auf die Grenzziehung zwischen publizistischem Interesse und der Privatsphäre von Prominenten achten", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Richterspruch. Positiv hervorzuheben sei, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Rechtsprechung geblieben sei, nach der die Entscheidung über eine Berichterstattung grundsätzlich in der Kompetenz der Redaktion liege. Durch die starke Betonung der Privatsphäre in dem Urteil sei diese Entscheidungsfindung jedoch noch komplizierter als bisher schon geworden. "Mit den oft hektischen Arbeitsbedingungen in Redaktionen ist die Abwägung, wie sie die Richter fordern, schwer zu vereinbaren", sagte Konken. "Ich befürchte, dass nach dem neuen Caroline-Urteil des Bundesgerichtshofs weitere Gerichtsverfahren anderer Prominenter vorprogrammiert sind." Selbst wenn die Redaktionen am Ende Recht bekämen, seien fortwährende juristische Auseinandersetzungen hinderlich für die journalistische Arbeit.

Der Bundesgerichtshof hatte am 6. März über Klagen von Caroline und Ernst August von Hannover gegen mehrere Verlage entschieden. Urlaubsfotos des Paares hätten demnach nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sie eindeutig der Privatsphäre zuzurechnen seien, urteilten die Richter. Das Urteil in seinem vollständigen Wortlaut liegt noch nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung DJV

 
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