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Krings/Voßhoff: Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken

Archivmeldung vom 27.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Andrea Voßhoff Bild: cducsu.de
Andrea Voßhoff Bild: cducsu.de

Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Pressefreiheit durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff: "Die Vorschläge der Bundesregierung müssen noch einmal überdacht werden. An der Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf-und Prozessrecht zu stärken, bestehen in Wissenschaft und Praxis erhebliche Zweifel."

Voßhoff weiter: "So kritisieren unter anderem der Bundesrichter Dr. Jürgen-Peter Graf, Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und Prof. Dr. Henning Radtke die Entwürfe und erachten eine Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des StGB und der StPO für nicht erforderlich. Der Verweis auf die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass bereits das geltende Recht einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter bietet. Auch der Strafverteidiger Prof. Dr. Rainer Hamm sieht die Pressefreiheit hinreichend geschützt und weist darauf hin, dass die Vorschläge von allen juristischen Berufsgruppen - Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - abgelehnt werden. Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit. Gerade vor dem Hintergrund der Wikileaks-Veröffentlichungen sollten wir über die Ausgestaltung des beabsichtigten Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit nochmals nachdenken. Aufgrund der eindeutigen Positionierung von Wissenschaft und Praxis gehört das Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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