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Presseerklärung zum Rechtsstreit Boris Becker ./. Sascha Rinne

Archivmeldung vom 03.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lilly und Boris Becker (2017)
Lilly und Boris Becker (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Unmittelbar vor dem für den 02.03.2018 angekündigten Verhandlungstermin hat Boris Becker die gegen seinen früheren Manager Sacha Rinne beim Landgericht Köln eingereichte Klage zurückgenommen.

Hierzu erkläre ich als Rechtsanwalt von Herrn Rinne Folgendes: "Durch die Klagerücknahme ist die Angelegenheit für meinen Mandanten erledigt. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass es keine außergerichtliche Einigung gibt. Die Klage wurde vollumfänglich zurückgenommen, da es der Insolvenzverwalter abgelehnt hat, die aus unserer Sicht haltlose Klage fortzuführen.

Boris Becker muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Umso unverständlicher bleibt, warum überhaupt Klage erhoben wurde. Noch kurz vor seiner Insolvenz hatte sich Boris Becker von unserem Mandanten nachweislich ein privates Darlehen in Höhe von 100.000,00 Euro geben lassen, das unser Mandant aufgrund der Insolvenz nicht zurückbekommen wird. Unser Mandant ist der Geschädigte, nicht Boris Becker."

Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte (ots) von Rechtsanwalt Simon Bergmann

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