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Erste Klage im Bargeldstreit um Rundfunkgebühr

Archivmeldung vom 24.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
RD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Quelle: Screenshot ARD
RD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Quelle: Screenshot ARD

Ein Wirtschaftsjournalist geht gerichtlich gegen den Hesssischen Rundfunk (HR) vor, nachdem dieser das Angebot des Frankfurters, seine Gebühren bar zahlen zu wollen, abgelehnt hatte. "Mein Anwalt hat am vergangenen Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht" sagte der Mann zu "Bild am Sonntag". "Nach unserer Auffassung ist die Satzung des Hessischen Rundfunks zur Erhebung der Beiträge aufgrund eines Formfehlers ungültig."

Der Journalist hatte im März seine Einzugsermächtigung für den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" gekündigt und seitdem auch keine Rundfunkgebühren mehr überwiesen. Er beruft sich auf einen Paragrafen im Bundesbankgesetz. "Dieses Gesetz kann eine Landesanstalt wie der HR nicht außer Kraft setzen."

Eine Sprecherin des Hessischen Rundfunks erklärte gegenüber "Bild am Sonntag": "Würde man die Möglichkeit der Barzahlung flächendeckend eröffnen, wäre dies mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die letztlich zu Lasten der Beitragzahler gingen."

Nach Ansicht des HR verleihe das Bundesbankgesetz weder mittelbar noch unmittelbar einen Anspruch auf Barzahlung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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