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VDZ: Internet-Offensive der BBC zeigt die wahren Ausmaße öffentlich-rechtlicher Ambitionen

Archivmeldung vom 27.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht in dem geplanten Launch von 65 neuen Websites durch die öffentlich-rechtliche Anstalt BBC in Großbritannien seine Befürchtungen bestätigt, dass sich staatlich finanzierte Internetmedien auch in Deutschland ungebremst ausdehnen werden.

"Da entstehen regelrechte Medienkombinate. Dass dies selbst mit dem in Deutschland häufig als Vorbild gepriesenen Public-Value-Modell der BBC möglich sind, zeigt, wie unverzichtbar eine klare gesetzliche Beschränkung des Online-Auftrags ist", erklärt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. "Schaut man sich die Beteiligungsverhältnisse der öffentlich rechtlichen Anstalten an TV-Produktionen und großen Studiokomplexen einmal genauer an, wird deutlich, wohin der Weg führen kann."

Da ARD und ZDF jede erfolgreiche Ausdehnung ihrer Online Aktivitäten umgehend durch eine dann verfassungsrechtlich garantierte Gebührenerhöhung finanzieren können, ist nicht zu erwarten, dass sie bei ihren mehrfach bekundeten Wachstumswünschen im Netz aus eigenem Antrieb maßvoll agieren. Fürstner: "Daher appellieren wir an die Ministerpräsidenten, im Rundfunkstaatsvertrag klar und eindeutig gesetzlich festzulegen, dass staatlich finanzierte pressemäßige Berichterstattung auch online unzulässig bleibt. Darüber hinaus bekräftigt der VDZ seine Forderung nach Nachbesserung bei der Negativliste zum Thema Ratgeber. Sendungsbezogene Ratgeberportale würden eine Negativliste in ihr Gegenteil verkehren. Daher sollten Ratgeberportale generell untersagt werden.

Quelle: VDZ

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