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Meinungszensur: Hamburger Datenschützer auch für mehr Zensur im Internet - Grundgesetz ausgehebelt

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der stellvertretende Hamburger Datenschutzbeauftragte, Ulrich Kühn, hat den Umgang sozialer Netzwerke mit unerwünschten Meinungen, meist als "Hasskommentare" bezeichnet, scharf kritisiert und Konsequenzen gefordert. "Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass das Setzen auf Selbstverpflichtungsmechanismen nicht ausreicht, um dem Ausufern von Hasskommentaren gegenzusteuern", sagte Kühn dem "Handelsblatt".

"Plattformbetreiber wie Facebook stehen in ökonomischen Interessenskonflikten, die zu wenig transparenten und kaum durchsetzbaren Verfahren führen." Die Hamburger Datenschutzbehörde ist bundesweit für Facebook zuständig. Kühn fordert vom Gesetzgeber, den Druck auf die sozialen Netzwerke zu erhöhen.

"Hier ist eine politische Debatte erforderlich, die im Ergebnis klare und einheitliche Anforderungen für die Betreiber formuliert", sagte er und fügte hinzu: "Auch Datenschutz würde ohne solche klaren rechtlichen Vorgaben nicht in der bekannten Weise funktionieren."

Blogger meinen dazu: "Festzustellen gilt es, dass echte "Hasskomentare", also Kommentare die zu Mord, Totschlag oder Straftaten aufrufen, schon immer strafbar sind und auch geahndet werden. Die Begriffe "Hasskommentar" und "Fake News" beziehen sich vielmehr auf die Strafbarkeit von Kommentaren und Meinungen, die durch die Politik bzw. ein "Wahrheitsministerium" als "Falsch" oder "Richtig" eingestuft werden. Kurzum dienen die Begriffe der Zensur jeder beliebigen Meinung. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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