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Produktplatzierung in US-Serien: "ZAPP" deckt unzureichende Kennzeichnung auf

Archivmeldung vom 05.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Norddeutscher Rundfunk

Nach Recherchen des NDR Medienmagazins "Zapp" hat es ProSiebenSat1 im Fall einer Fremdproduktion, die die Sendergruppe ausgestrahlt hat, versäumt, auf Produktplatzierungen hinzuweisen. ProSiebenSat1 bedauert "Zapp" gegenüber die fehlende Kennzeichnung. Zugleich kritisiert ein Sprecher von ProSiebenSat1, die Kennzeichnungen von Produktplatzierungen seien "sehr aufwendig oder erscheinen gar unsinnig".

Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Produktplatzierungen in Fremdproduktionen wie z. B. US-Serien "angemessen" durch die Einblendung eines "P" gekennzeichnet werden. Wenn der ausstrahlende Sender Produktplatzierungen nicht ermitteln kann, obwohl er einen "zumutbaren Aufwand" betrieben hat, entfällt die Hinweispflicht in der Sendung selbst.

Ruben Igielko-Herrlich, Teilhaber der Branded-Entertainment-Agentur Propaganda GEM, vermutet sogar, dass die deutsche Regelung mit dem eingeblendeten "P" die Werbung noch mehr in den Vordergrund rückt: "Es bringt noch mehr Aufmerksamkeit. Das hilft." Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten, sieht dennoch keinen Änderungsbedarf. Nach der Durchführung einer Studie zu Produktplatzierung meint Langheinrich zu "Zapp": "Wir haben festgestellt, dass zunächst aus der Studie nicht ableitbar ist, dass wir jetzt dringend unsere Richtlinien oder die Gesetze ändern müssen."

"ZAPP": Mittwoch, 5. Oktober, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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