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"Außer Kontrolle" - "Stern" unterliegt BILD

Archivmeldung vom 23.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht München hat der Zeitschrift "Stern" alle wesentlichen Teile ihrer Berichterstattung vom 15. Dezember 2005 ("Außer Kontrolle") über angebliche Recherchemethoden von Europas größter Tageszeitung BILD im Zusammenhang mit der ehemaligen "Viva"-Moderatorin Charlotte Roche untersagt.

Nach der Entscheidung darf der "Stern" weder behaupten noch verbreiten, dass BILD-Mitarbeiter Charlotte Roche nach dem schweren Unfall ihrer Brüder angerufen, telefonisch massiv behelligt, ihr für ein Foto nachgestellt, bei dem Sender "Viva" angerufen oder ein Interview verlangt hätten. Keine dieser Behauptungen konnte nach Ansicht des Gerichts vom "Stern" oder der als Zeugin geladenen Charlotte Roche sowie der "Viva"-Mitarbeiter belegt werden.

Bereits zuvor war wegen anderer wesentlicher Details der genannten Berichterstattung in vier Fällen gegen den "Stern" eine Unterlassungsverfügung ergangen.

Quelle: Pressemitteilung Axel Springer Verlag

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