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Urheberrecht: Richterliches Urteil kippt Vereinbarung von Google mit Buchautoren

Archivmeldung vom 23.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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In den USA hat ein richterliches Urteil den Plänen von Google zur Digitalisierung von Büchern einen Dämpfer verpasst, indem es ein Vereinbarung zwischen Google auf der einen Seite und den Autoren und Verlegern auf der anderen Seite kippte.

"Während die Digitalisierung von Büchern und die Kreation einer universellen Online-Bibliothek sehr vielen nützen würde, geht die Vereinbarung einfach zu weit", sagte der mit dem Fall betraute Richter des bundesstaatlichen Berufungsgericht der zweiten Instanz. Die Vereinbarung würde es Google "signifikante Rechte zur Veröffentlichung von vollständigen Büchern verleihen, ohne dass die Urheberrechtsinhaber es erlauben müssten", begründete Chin seine Entscheidung. Die Vereinbarung sei weder "fair, noch adäquat oder nachvollziehbar", sagte der Richter.

Der Vereinbarung ging ein Urheber-Rechtsstreit zwischen Google und Verbänden von Autoren und Verlegern voraus. Die Einigung umfasste die Begleichung von ausstehenden Ansprüchen in Höhe von 125 Millionen Dollar durch Google, sowie die Einrichtung einer unabhängigen "Registratur für Buchrechte", welche die Erlöse aus Verkäufen und Werbeeinnahmen an Autoren und Verleger transferieren würde. Google könnte demnach Bücher veröffentlichen, solange das Unternehmen die Autoren und Verleger finanziell beteiligt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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