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Zeitschriftenverleger mahnen: Die Freiheit der Presse darf nicht untergraben werden

Archivmeldung vom 02.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der VDZ Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger warnt vor einer nachhaltigen Auszehrung der Pressefreiheit auch in Deutschland. "Wir beobachten mit Sorge die aktuelle Entwicklung. Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Kabinettbeschlusses zur Telekommunikations-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung sehen wir eine wachsende Gefahr, dass grundlegende journalistische Rechte sukzessive beschnitten werden", erklärt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.

Nach Ansicht aller großen deutschen Medienverbände höhlt der jüngste Beschluss den Informantenschutz aus und untergräbt damit ein wesentliches Fundament der journalistischen Arbeit. Bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und anderen verständlichen staatlichen Interessen wie beispielsweise der Terrorismusbekämpfung dürfe nicht weiter reflexartig in die Bürgerrechte eingegriffen werden, mahnt Fürstner. Der Kabinettsbeschluss habe zur Folge, dass Journalisten ihren Informanten nicht mehr garantieren könnten, dass sie geschützt sind, da unter anderem alle Daten der elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten für sechs Monate gespeichert werden. Bereits die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Sachen "Cicero" und "Caroline" hätten gezeigt, dass die Freiheit der Presse als ein wesentliches Element der Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei, sondern täglich neu behauptet werden müsse.

Auf Vorschlag der UNESCO hat die UN-Generalversammlung 1993 den Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai ausgerufen. Dieser Tag erinnert an die "Erklärung von Windhoek", die 1991 mit dem Ziel der Förderung einer unabhängigen und pluralistischen Presse in Windhoek/Namibia verabschiedet wurde. Er erinnert aber auch an die Verletzung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt.

Quelle: Pressemitteilung Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ)

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