Zeitschriftenverleger mahnen: Die Freiheit der Presse darf nicht untergraben werden
Archivmeldung vom 02.05.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDer VDZ Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger warnt vor einer nachhaltigen Auszehrung der Pressefreiheit auch in Deutschland. "Wir beobachten mit Sorge die aktuelle Entwicklung. Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Kabinettbeschlusses zur Telekommunikations-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung sehen wir eine wachsende Gefahr, dass grundlegende journalistische Rechte sukzessive beschnitten werden", erklärt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
 Nach Ansicht aller großen deutschen Medienverbände höhlt der 
jüngste Beschluss den Informantenschutz aus und untergräbt damit ein 
wesentliches Fundament der journalistischen Arbeit. Bei der Abwägung 
zwischen Pressefreiheit und anderen verständlichen staatlichen 
Interessen wie beispielsweise der Terrorismusbekämpfung dürfe nicht 
weiter reflexartig in die Bürgerrechte eingegriffen werden, mahnt 
Fürstner. Der Kabinettsbeschluss habe zur Folge, dass Journalisten 
ihren Informanten nicht mehr garantieren könnten, dass sie geschützt 
sind, da unter anderem alle Daten der elektronischen Kommunikation 
von Journalistinnen und Journalisten für sechs Monate gespeichert 
werden. Bereits die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Sachen 
"Cicero" und "Caroline" hätten gezeigt, dass die Freiheit der Presse 
als ein wesentliches Element der Demokratie keine 
Selbstverständlichkeit sei, sondern täglich neu behauptet werden 
müsse. 
Auf Vorschlag der UNESCO hat die UN-Generalversammlung 1993 den Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai ausgerufen. Dieser Tag erinnert an die "Erklärung von Windhoek", die 1991 mit dem Ziel der Förderung einer unabhängigen und pluralistischen Presse in Windhoek/Namibia verabschiedet wurde. Er erinnert aber auch an die Verletzung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt.
Quelle: Pressemitteilung Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ)

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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