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KDG-Einstieg in Primacom problematisch für Wettbewerb

Archivmeldung vom 26.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Der Infrastrukturwettbewerb im Kabel muss gesichert bleiben. Deswegen will der FRK die Folgen eines Einstiegs von Kabel Deutschland (KDG) in die Primacom AG in dem vom Kartellamt eingeleiteten Entflechtungsverfahren genauer darstellen.

Es besteht der nicht unbegründete Eindruck, das sich die KDG als Monopolist der NE 3 auch den Zugriff auf die Kundenverträge der NE 4 sichern will, wie sie dies auch durch andere überhöhte Kaufpreisangebote, wie z.B. in Neuruppin vermutlich auch ohne Voranmeldung geschieht. Der FRK will und muss hier sehr wachsam sein, weil sich die Trennung im Kabel zwischen dem Signallieferant KDG und den lokalen mittelständischen Netzbetreibern als überaus sinnvoll erwiesen hat", erläutert Heinz-Peter Labonte, Vorstandssprecher des FRK - Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, die Gründe, weshalb der FRK an diesem Entflechtungsverfahren des Kartellamtes gegen Kabel Deutschland beigeladen werden will.

Die KDG hatte vom Primacom-Gesellschafter Wolfgang Preuß und anderen Aktionären 18,6 Prozent der Primacom-Aktien erworben und dies nicht dem Kartellamt angezeigt, so dass daraufhin die Berliner Behörde ein Entflechtungsverfahren ankündigte. Der FRK unterstützt in diesem Zusammenhang eines seiner Mitglieder, das im Falle von Neuruppin ebenfalls das Kartellamt einschalten wird, da die KDG hier überhöhte Kaufpreise anzubieten scheint.

Der FRK, so Labonte, unterstütze das Kartellamt in seiner bisherigen kritischen Haltung gegenüber den Monopolbestrebungen der Kabel Deutschland. Die KDG versuche immer wieder, durch Aufkäufe und Überkreuzbeteiligungen ihren Marktanteil zu Lasten der mittelständischen Wirtschaft und deren Kunden auszudehnen. Dabei drohe die Gefahr, so der Kabelunternehmer, dass die KDG wie in den von ihr überwiegend mit Kabel-TV versorgten Gebieten, die Kabelgebühren überdie Maßen erhöhe und das Free-TV-Angebot einschränke. Vor allem neue Programmanbieter hätten es deshalb schwer, eine wettbewerbsfähige Kabelverbreitung zu erhalten. Hier drohe eine nachhaltige Wettbewerbseinschränkung, wenn die KDG über die eigene Programmzulieferung auch noch die letzte Meile zu den TV-Haushalten beherrsche. Dies gelte selbstverständlich auch für Unity Media und KBW.

Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber seien mit ihren Programmangeboten und dem Triple Play (Telefon und schneller Internetanschluss) vielfach preiswerter und lieferten auch in Kooperation mit Programmanbietern ein vom Kabelkunden in seiner Region gewünschtes Angebot. Das falle dem bundesweiten Anbieter KDG, der außerdem eine eigene digitale Programmform vermarkte (Kabel Digital Home), erheblich schwerer zu ermöglichen.

Unabhängige Netzbetreiber, wie es auch die Primacom oder TeleColumbus noch sind und die vielen unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die mit ihren rund 16 Millionen Kunden fast dreiviertel aller Kabelhaushalte versorgten, sicherten ein wettbewerbsrelevantes Gegenwicht zu den von ausländischen Kapitalgesellschaften dominierten regionalen Kabelnetzmonopolisten KDG, Kabel Baden Württemberg (KabelBW) und Unity Media.

Labonte abschließend:" Die KDG will gemeinsam mit den regionalen Monopolisten KabelBW und Unity Media in Hessen und Nordrhein-Westfalen ein bundesweites wettbewerbsschädliches Netz- und Programmangebotsoligopol schaffen. Demgegenüber haben die unabhängigen größeren und mittelständischen Unternehmen im Kabel- und Programmbereich ihre Existenzsicherheit und Unabhängigkeit als verbraucherfreundliches Gegenwicht zu stärken und die Programm- und Servicevielfalt auszubauen."

Quelle: Pressemitteilung Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen

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