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Landesmedienanstalten prüfen Podcast-Angebot der Bundeskanzlerin

Archivmeldung vom 29.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Screenshot des Youtube Video Kanal der Bundesregierung - Intro Podcast der Bundeskanzlerin Merkel.
Screenshot des Youtube Video Kanal der Bundesregierung - Intro Podcast der Bundeskanzlerin Merkel.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) prüft, ob es sich bei dem Podcast-Angebot von Bundeskanzlerin Angela Merkel um Rundfunk handelt. Das bestätigte der stellvertretende ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Konkret geht es dabei um das Angebot "Live aus dem Kanzleramt". Entscheidend für die Frage ist, ob es sich an einem Sendeplan orientiert und redaktionell gestaltet ist.

Sollte die ZAK zu der Einschätzung kommen, dass "Live aus dem Kanzleramt" Rundfunk ist, könnte die Kanzlerin zwar immer noch den Rechtsweg beschreiten. Verlöre sie vor Gericht, müsste sie den Podcast einstellen, denn Rundfunk ist in Deutschland staatsfern organisiert. Das heißt: Die Bundesregierung darf keinen Rundfunksender betreiben. Auf die Idee, den Podcast zu überprüfen, war die ZAK durch einen Bericht des Online-Portals "Buzzfeed" gekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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