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Politiker und Musikwirtschaft diskutieren Urheberrechtsreform auf der POPKOMM: Privatkopien nur noch vom Original?

Archivmeldung vom 21.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Wird die gesetzliche Regelung der Privatkopie weiter eingeschränkt? Dies kann sich zumindest der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings vorstellen.

"Dass eine private Kopie nur vom Original möglich sein soll, halte ich im Prinzip für eine von den Verbrauchern auch nachvollziehbare Beschränkung der privaten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken", erläuterte der Politiker auf einer Podiumsdiskussion auf der Musikmesse POPKOMM in Berlin. Allerdings wies Dr. Krings darauf hin, dass es dazu auch in seiner Fraktion unterschiedliche Auffassungen gibt.

Unter der Moderation des Berliner Medienanwalts Dr. Christian Pleister von der Kanzlei NÖRR STIEFENHOFER LUTZ diskutierten die Fachpolitiker der Bundestagsparteien mit der Musikwirtschaft bei der POPKOMM die aktuell laufende Urheberrechtsreform (so genannter Korb 2). Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestags wird zum Regierungsentwurf im November Sachverständige anhören. Umstritten ist dabei auch, ob die Anfertigung illegaler Privatkopien in geringem Umfang strafrechtlich verfolgt werden soll. Für die Beibehaltung einer Straffreiheit durch eine Bagatellklausel und eine Ausdehnung der Privatkopieschranke sprach sich Katja Husen, Vorstandsmitglied Bündnis 90/Die Grünen aus. Dagegen wandte sich der Berichterstatter der SPD-Fraktion, Dirk Manzewski: "Aus meiner Tätigkeit als Staatsanwalt und Richter weiß ich, dass es in der Verfahrensordnung hinreichende Instrumente gibt, im Fall des einmaligen illegalen Kopierens von einer Bestrafung abzusehen. Eine generelle Straffreiheit bereits in der Gesetzesnorm vorzusehen, sendet das falsche Signal."

GEMA-Vorstand Dr. Harald Heker hatte zu Beginn der Diskussion eindringlich vor den Einnahmeverlusten der Kreativen in Höhe von rund 54 Mio. Euro pro Jahr, die die Begrenzung der gesetzlichen Vergütungssätze für Kopiergeräte auf 5 % des Verkaufspreises mit sich brächte, gewarnt. Peter Zombik vom Tonträgerverband IFPI machte deutlich, dass in 2005 auf ein verkauftes Album drei kopierte kämen. Zudem ermögliche inzwischen intelligente Aufnahmesoftware das Zusammenschneiden von Musikalben aus legalen Quellen wie Internetradio. Diese Software müsse verboten werden. Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien (FDP), sagte eine Prüfung dieses Anliegens zu. "Die Zukunft liegt für mich aber in den Systemen des digitalen Rechtemanagements." Dagmar Sikorski, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbandes, beklagte das geplante Entfallen der Festlegung von festen Vergütungssätzen durch den Gesetzgeber wie bisher. Hier würden die Verbände der Kreativen in eine schlechte Verhandlungsposition gegenüber der Gerä-teindustrie geraten.

Für einen besseren Schutz der Kreativen plädierte auch die Journalistin und Bundestagsabgeordnete Dr. Luc Jochimsen (Linkspartei.PDS): "Es ist falsch anzunehmen, dass der Zugang zu kreativen Werken wie Musik stets umsonst sein muss. Auf ein Musikkonzert kann ich mit einer Eintrittskarte ja auch nicht sieben Freunde mitnehmen."

Quelle: Pressemitteilung NOERR STIEFENHOFER LUTZ

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